Wann ist ein Urteil rechtskräftig?

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NoNi
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#1

30.03.2010, 23:32

hi,
hab grad voll den denkfehler, glaub ich.
1.
folgendes wann ist ein urteil(zivilsache) rechtskräftig?(wurde nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt)
es ist doch rechtskräftig
-wenn die rechtsmittelfrist abgelaufen ist
-das urteil verkündet wurde
-das urteil den parteien zugestellt wurde
alle drei voraussetzungen müssen erfüllt sein, oder?


schon mal danke!!!!
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Liesel
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#2

31.03.2010, 08:57

Rechtskraft tritt ein, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist. Logischerweise muß vorher ein Urteil verkündet und dieses an die Parteien zugestellt werden.
LEBE DEN MOMENT

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AnFi
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#3

31.03.2010, 17:06

Richtig, dem kann ich nur noch eins hinzufügen: § 705 ZPO
Liebe Grüße
AnFi
NoNi
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#4

07.04.2010, 22:54

:thx
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