--Haftbefehl?--

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bedeb
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#1

23.03.2010, 12:19


Hallooo......
Ich habe einen Zwangsvollstreckungsauftrag gestellt.
Eigentlich machen wir das immer so, dass das kombiniert abgeschickt wird.
Ich denke, dass da irgendwas falsch gelaufen ist, bzw. wir ein Kreuzchen vergessen haben.

Jetzt haben wir ein Schreiben erhalten und sollen Haftbefehl beantragen.

Könnt ihr mir helfen? Wie muss ich das machen? Ist das ein ganz normaler Antrag? Wie sieht die Forderungsaufstellung aus? Wie immer?......

Vielen lieben Dank im Voraus!
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Minimaus
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#2

23.03.2010, 12:27

Hallo, ich würde sagen, du beantragst einfach den Erlass eines Haftbefehls. Ob Du tatsächlich ein Foko beifügen musst weiß ich nicht genau. Aber guck doch mal in einem Formularbuch nach.
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gabrielle
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#3

23.03.2010, 12:36

kurzes Schreiben an das Vollstreckungsgericht:

In der Zwangsvollstreckungssache

XY / ZZ

beantragen wir, da der Schuldner im angesetzten Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht erschienen war,

den Erlass eines Haftbefehls durch den Richter.

Das Gericht wird gebeten, die Vollstreckungsunterlagen mit dem erlassenen Haftbefehl an die Gläubigervertreter zurückzugeben.

Rechtsanwalt

Nachdem Du dann den Haftbefehl hast, den Verhaftungsauftrag abschicken.

LG
gabrielle
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advocatus diaboli
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#4

23.03.2010, 20:23

Forderungskonto ist an dieser Stelle unerheblich. Allerdings sollten der Titel und die Protokolle des GV beigefügt werden, aus denen sich die Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 ZPO sowie des Ausbleibens im e.V.-Termin ergeben.
bedeb
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#5

29.03.2010, 09:51


Vielen lieben Dank!!!!! :)
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bedeb
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#6

30.03.2010, 10:22


Sooo Leute, ich sehe grad in der Akte, dass wir
schon einen Haftbefehl erhalten haben vom Amtsgericht.

Soll das jetzt an den Gerichtsvollzieher übersendet werden????
Und wie?
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Goldlöckchen

#7

30.03.2010, 10:38

Ja, geht mit entsprechendem Auftrag an den GV.
bedeb
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#8

30.03.2010, 11:01


Also dann einfach:

In der Zwangsvollstreckungssache

wird der Haftbefehl vom ...... übersendet.

Oder?
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Kathrin
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#9

30.03.2010, 11:18

Das ganze nennt sich auch Haftauftrag. Bei uns sieht der ungefähr so aus:
Pfändungs- und Verhaftungsauftrag


In der Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger

Verfahrensbev.:

gegen

Schuldner

wird anliegend der vollstreckbare Titel überreicht:

Titel: Vollstreckungsbescheid Datum:
Gericht: Amtsgericht Az.:


mit dem Auftrag folgende Beträge im Wege der Zwangsvollstreckung einzuziehen.

Forderungshöhe:


zuzüglich weiterer Tageszinsen auf die Hauptforderung ab dem 31.03.2010 in Höhe
von Euro.

Hiermit werden Sie beauftragt, eine Pfändung oder Taschenpfändung bei dem Schuldner vorzunehmen.

Teilzahlungen werden bewilligt; eingezogene Beträge bitten wir unter Angabe des Aktenzeichens XXX auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Die Geldempfangsvollmacht liegt bei, soweit sie sich nicht schon aus dem Titel ergibt.

Bei Unpfändbarkeit ist der Schuldner auf Grund des beiliegenden Haftbefehls (Az.: ) zu verhaften.

Bei örtlicher Unzuständigkeit wird um formlose Abgabe an den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher gebeten.


Rechtsanwalt
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bedeb
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#10

31.03.2010, 11:04


Dankeschööööön!!

Aber jetzt habe ich noch ein Problem :( Irgendwie bin ich hier am
verzweifeln. Im Vollstreckungsauftrag haben wir die Zinsen NICHT ausgerechnet
gehabt, jetzt weiß ich aber leider nicht, wieso wir das nicht getan haben.

Muss ich denn jetzt die anderen Zinsen trotzdem drauf rechnen?
Oder muss ich die dann auch einfach nicht mit einbeziehen?
:(

Dankeschön im Voraus :oops:
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