Notariat, Geschäftswert bei Neuanmeldung GmbH

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Vivanja
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#1

11.03.2010, 16:05

Hallo Ihr Lieben.
Ich habe folgendes Problem. Ich habe gerade eine neu gegründete GmbH beim Handelsregister angemeldet. Wie rechne ich jetzt ab. Geschäftswert : 25.000,00 EUR - Es sind aber zwei Gesellschafter. Pro Gesellschafter 25.000,00 ? - Also insgesamt 50.000,00 EUR oder nur 25.000,00 ????

Vielen Dank für Eure Mühe.

LG Vivanja
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Schwester

#2

11.03.2010, 16:25

Für die HR-Anmeldung nimmst Du eine 5/10 Gebühr aus dem vollen (nominellen) Betrag des Stammkapitals. Für die Gründungsurkunde auch, da es aber eine Zwei-Mann-Gesellschaft ist, kannst Du hier eine 20/10 nach § 36 II berechnen.
Schwester

#3

11.03.2010, 16:27

Ullatrulla hat geschrieben:. Für die Gründungsurkunde auch,
Da meine ich natürlich mit, dass Du da auch nur nach dem angemeldeten Stammkapital, also 25.000,00, abrechnen kannst.
Schwester

#4

11.03.2010, 16:31

Und falls in der Gründungsurkunde auch der/die GF in Beschlussform bestellt worden sind, berechnest Du noch zusätzlich eine 20/10 nach § 47. Wir berechnen dann für die Einholung der IHK-Stellungnahme und die FErtigung der Ges.-liste jeweils noch eine 5/10 nach § 147 II (WErt gem. § 30 I (=10-20%).
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Vivanja
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#5

11.03.2010, 18:01

:thx Danke Dir Ullatrulla. Ich dachte ich könnte pro anzumeldenden Geschäftsführer / Gesellschafter 25.000,00 EUR ansetzen. Aber jetzt bin ich dank dir ja im Bilde. :dankeschoen
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