RA-Micro Vorbereitungskurs-Voraussetzung für Prüfung??

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babyball
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#1

26.02.2010, 19:08

Hallo,

heute haben wir erfahren wann ein RA-Micro Vorbereitungskurs für die Prüfung dieses Jahr in der Schule stattfindet.

Einige Klassenkameradinnen meinen, dass die Teilnahme an diesem Vorbereitungskurs Pflicht ist und man bei Nichtteilnahme an der Prüfung nicht zugelassen wird. Denn ich kann an dem bestimmten Tag nicht an dem Vorbereitungskurs teilnehmen.

Leider konnte ich heute in der Schule keinen mehr fragen.

Könnt ihr mir helfen?!

(Bundesland: Baden-Württemberg)

Vielen Dank. :thx
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tcb_w87
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#2

27.02.2010, 10:12

Ich mache auch in BW meine Prüfung im Mai.

Von so einem Kurs habe ich noch nie gehört. Mag ja sein, dass es so einen Kurs gibt, aber Voraussetzung kann das unmöglich sein. Meiner Meinung nach totale Panikmache und Unfug :-)

Notfalls kannst du ja mal bei der Rechtsanwaltskammer anrufen und nachfragen.
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Suse86
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#3

02.03.2010, 19:18

Also sowas gibt es bei uns in NRW auch nicht.
Denke auch, dass es die typische Panikmache mache ist ;-)
Liebe Grüße, Suse.
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DieAnja
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#4

04.03.2010, 19:47

Ich mache zwar meine Prüfung in BRB, aber das wäre doch totaler Quatsch, einen RA-Micro-Kurs als Voraussetzung für die Prüfung zu nehmen, denn RA-Micro ist neben Fantasy nicht das einzige Programm mit dem Kanzleien arbeiten.
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#5

04.03.2010, 22:06

Das wollte ich auch gerade anmerken, dass wäre ja was, wenn man für die Ausbildung noch nen Vorbereitungskurs machen müsste. Die würden sich ja ne goldene Nase verdienen und was machen die anderen Hersteller von Anwaltsprogrammen dann? :)
Stöffi
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#6

04.03.2010, 22:09

Das wollte ich auch gerade anmerken, dass wäre ja was, wenn man für die Ausbildung noch nen Vorbereitungskurs machen müsste. Die würden sich ja ne goldene Nase verdienen und was machen die anderen Hersteller von Anwaltsprogrammen dann? :)
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#7

09.03.2010, 11:21

Also ich mache meine Prüfung auch dieses Jahr in BaWü.
Bei uns ist dieser Kurs Pflicht, ansonsten werden wir zur Ra-Micro Prüfung nicht zugelassen.
Ich würde lieber nochmal in der Schule nachfragen.

Liebe Grüße!
"Was mich nicht umbringt, macht mich stärker."
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#8

09.03.2010, 13:27

Okey, interessant zu wissen. In NRW gibts sowas Gott sei Dank nicht. Kostet der dann auch was?

lg
Leana

#9

09.03.2010, 14:52

Was macht man denn in einer RA-Micro Prüfung ???? Benoten die, wie gut man das Programm beherrscht? Ich seh gar keinen Sinn in solch einer Prüfung...aber naja :?
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#10

09.03.2010, 15:28

@ Stöffi:
Nein, der kostest nichts. Die Bezeichnung "Kurs" find ich auch wenig komisch, aber so heißt das an unserer Schule nunmal.
Wir müssen da extra in die Schule kommen und dann bekommen wir prüfungsähnliche Aufgaben. Wir können natürlich auch nochmal Fragen stellen, wenn etwas unklar ist und nochmal alles wiederholen.
Den Kurs leitet unser Fachleher.
Ist aber eben Voraussetzung für die Prüfungszulassung.

@ Leana:
Wir müssen verschiedene Aufgaben lösen, wie zB. Akte anlegen, Forderungen buchen, Mahnbescheid beantragen, Deckungszusage beantragen, usw. Also sprich, die benoten wie gut wir das Programm beherrschen. Benotet wird nach Fehlern.
Find ich auch ziemlich doof, da viele ein anderes Programm in der Kanzlei haben, bzw. gar keins.

Viele Grüße!
"Was mich nicht umbringt, macht mich stärker."
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