ZV Unterhalt mit Advoware/Mischproblem

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Tölpel
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#1

18.02.2010, 11:52

Hallo Vollstrecker und Vollstreckerinnen,

seit kurzem muss ich Unterhaltsforderungen vollstrecken und stelle fest, dass dies erheblich komplizierter ist, als die übliche ZV. Nun zu meinem Problem:

Mein Chef sagt, Zahlungen werden zuerst auf den laufenden Unterhalt, dann auf den rückständigen und dann erst auf Kosten und Zinsen verrechnet. Ist das tatsächlich zwingend? Wie krieg ich das mit meiner Advoware-Forderungsaufstellung hin?

:?: :?: :?:
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Liesel
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#2

18.02.2010, 12:11

Also m.E. werden Zahlung in Unterhaltssachen auch erst zuerst auf Kosten und Zinsen (sofern entstanden) und dann immer auf die älteste Unterhaltsschuld verrechnet - es sei denn, der Schuldner zahlt aus irgendeinem Grund mit einer Zahlungsbestimmung (also z.B. Unterhalt für Februar 2010).
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light
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#3

18.02.2010, 12:23

Ich verrechne auch immer die Zahlungen zuerst auf Kosten und Zinsen und dan auf die HF.

Aber im Forderungskonto, wenn du da die Zahlung eingibt, kann du anklicken, ob du nach § 367 BGB verrechnen willt oder nicht. Wenn du NEIN anklickt, werden die Zahlungen direkt mit der Hauptforderung verrechnet.
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Tölpel
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#4

18.02.2010, 12:29

light hat geschrieben:Ich verrechne auch immer die Zahlungen zuerst auf Kosten und Zinsen und dan auf die HF.

Aber im Forderungskonto, wenn du da die Zahlung eingibt, kann du anklicken, ob du nach § 367 BGB verrechnen willt oder nicht. Wenn du NEIN anklickt, werden die Zahlungen direkt mit der Hauptforderung verrechnet.
Ja, aber mit welcher HF? Das kann ich doch nicht beeinflussen, oder?
Layla
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#5

19.02.2010, 10:15

Man kann auf eine Zahlung über den Punkt Detaisl eine Zweckbestimmung hinterlegen auf eine bestimmte Forderung. Vielleicht hilft dir das weiter.
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Tölpel
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#6

22.02.2010, 10:18

Layla hat geschrieben:Man kann auf eine Zahlung über den Punkt Detaisl eine Zweckbestimmung hinterlegen auf eine bestimmte Forderung. Vielleicht hilft dir das weiter.
Wo finde ich den Punkt Details? Muss ich dazu in die Finanzbuchhaltung, was ich nicht darf? In der Mandantbuchhaltung und im Inkasso-Bereich finde ich jedenfalls keine Möglichkeit einer Zweckbestimmung.
light
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#7

22.02.2010, 14:30

Also ich habe das bisher noch nciht grbraucht, aber vllt. hilft dir diese Beschreibung weiter:

Reihenfolge der Verrechnung im Forderungskonto angeben
Klicken Sie auf "Aktenverwaltung" - "Inkasso" - "Forderungskonto bearbeiten"

oder drücken Sie die Tastenkombination <Strg> + <F>

Wenn Sie Zahlungen nicht nach BGB § 367 tilgen möchten, haben Sie die Möglichkeit auszuwählen, zu welcher Forderung (wenn Sie mehrere Forderungen in einem Konto haben) und in welcher Reihenfolge die Zahlung gegen gerechnet werden soll. Ansonsten gilt § 367 aus dem BGB mit der Tilgungs-Reihenfolge Kosten – Zinsen – Hauptforderung.

Zum Ändern der Reihenfolge verfahren Sie wie folgt:

Klicken Sie doppelt auf die gebuchte Zahlung, Wenn Sie zusätzlich im Mandantenkonto gebucht haben, ist es egal, ob Sie im Forderungskonto oder in der Mandantenbuchhaltung die Zahlung anklicken.
Klicken Sie auf "Details" (in Forderungskonto übernehmen).
Sie erhalten ein neues Fenster.
Wählen Sie zunächst das entsprechende Forderungskonto aus, falls Sie mehrere Forderungskonten angelegt haben.
Klicken Sie bei "nach BGB § 367" auf "nein".
Setzen Sie das Häkchen im Kästchen "Zweckbestimmung" falls Sie mehrere Forderungen in einem Konto haben und klicken Sie auf den Button "hier klicken".
Wählen Sie die Forderung aus, diese steht jetzt auf dem Button.
Nun können Sie die Reihenfolge festlegen, wie die Zahlung verrechnet werden soll.
Klicken Sie dazu die entsprechenden Kostenart an, damit sie markiert ist. Mit den beiden Pfeilen rechts neben der Auswahl können Sie nun per Klick die markierte Zeile nach oben/unten an jede beliebige Stellte setzen. Diesen Vorging können Sie mit allen Kostenarten vollziehen bis Sie die richtige Reihenfolge zusammen gestellt haben.
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Tölpel
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#8

22.02.2010, 14:50

Super! :blumen vielen Dank
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