Festsetzung von ZV Kosten ?

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evelyn m.
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#11

21.04.2006, 13:49

stimme zu, dass die vollstreckungskosten nicht (mehr) der kurzen verjährung unterfallen. und ja, glaube mich zu erinnern, dass die zinsen festgesetzt werden können, aber frag mich nicht, wo und wie genau das geht. hab ich seit jahren nicht mehr gemacht...
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
Pauline007
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#12

21.04.2006, 15:34

Hallo Leute.

Vielen DAnk für die vielen Meinungen. Also nach dem was ich so gelesen habe, und es bei uns eigentlich auch nicht gemacht wird, bin ich auch schon der meinung, :idea: :idea: :idea: dass die ZV Kosten in 30 und zinsen in 3 Jahren verjähren. Werde nochmal Rücksprache mit meinem Chef halten.

Ich hab mich nur so erschrocken als ich sowas von Festsetzen der ZV Kosten gelesen habe. Naja, dann lassen wir uns mal ins Wochenende tigern. Also Leute. Schönes Wochenende und hoffentlich schönes wetter !!! :D
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wifey
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#13

21.04.2006, 16:44

evelyn m. hat geschrieben: und ja, glaube mich zu erinnern, dass die zinsen festgesetzt werden können, aber frag mich nicht, wo und wie genau das geht. hab ich seit jahren nicht mehr gemacht...
Ich ja auch nicht - aber wenn es (noch) geht, sollte ich das hier halt mal (wieder) anfangen.
Viele Grüße

ich
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Annile
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#14

21.04.2006, 18:58

Hallo ihr Lieben

Also ich weiß, dass dies mal Thema eines unserer Bürobesprechungen gewesen ist. Daraufhin hat jeder wie wild nach einem Urteil oder Rechtssprechung gesucht und wir dementsprechend auch eines gefunden haben... wo das ist .... müsste ich erst nochmals suchen =) Auf jeden Fall sind wir auf den Entschluss gekommen, die ZV-Kosten nicht festsetzen zu lassen.

Grund der Besprechung war unter anderem, dass die Rechtsschutz von uns immer verlangt hat diese festsetzen zu lassen... das machen wir jetzt aus Protest nicht =)
Es Annile :hurra
Nino
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#15

18.11.2009, 15:14

Kann ich denn überhaupt die RA-Kosten eines ZV-Auftrages im KFB festsetzen lassen? Muss ich das denn nicht über einen Mahnbescheid machen lassen? Habe schon bei Google geschaut, aber leider nichts brauchbares gefunden. Nur die bisherigen Antworten in diesem Thread haben mir auch noch nicht weitergeholfen haben...
Juty
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#16

06.01.2010, 15:01

Hallo!
Du kannst sämtliche Kosten der ZV festsetzen lassen, egal ob RA-Gebühren für sämtliche Aufträge, GV-Kosten, EMA-Auskünfte, Detektei, alles. Du musst die Titel, die der ZV zugrundelagen, in vollstr Ausfertigung beifügen sowie Kopien sämtlicher "Schriftstücke", deren Kosten du festsetzen lassen möchtest.
Zuständig ist das Gericht, in dessen Zuständigskeitsbereich die letzte ZV-Maßnahme stattfand.
In meinem jetzigen Büro lassen wir ständig die ZV-Kosten festsetzen.
Gruuß, Juty
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