Hallo
ich habe dieses jahr meine abschlussprüfung und hab gehört, dass man sich an dem schönfelder nichts mehr mit Klebezetteln makieren darf?! stimmt das?
danke schonmal im voraus
Klebezettel bei Prüfung
hallo ich hatte im Mai letzten Jahres die Abschlussprüfung...doch, du darfst dir noch klebezettel an den schönfelder machen, die klebezettel dürfen bloß nicht beschrieben o.Ä. sein...
Wünsch dir viel Erfolg bei der Prüfung
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•´`•. ☆ .•´`•. ☆ Wir sollten uns hüten, über Menschen zu urteilen, die in Situationen sind, in denen wir noch nie handeln mussten... •´`•. ☆ .•´`•. ☆ ..
Durfte man das je??
Ich glaub, die Prüfungsrichtlinien sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich durfte damals Gesetzestexte benutzen, musste dann halt wissen, wo alles steht und die Paragrafen wurden verlangt. Ich kenne aber auch ReNos, die für die Prüfungen gar keine Gesetze benutzen durften. Da musste dann halt der Sachverhalt stimmen, Paragrafen wurden nicht gefordert. Wieso fragst Du nicht Lehrer/Schulleiter/Ausbilder?
LG Mandy
Ich glaub, die Prüfungsrichtlinien sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich durfte damals Gesetzestexte benutzen, musste dann halt wissen, wo alles steht und die Paragrafen wurden verlangt. Ich kenne aber auch ReNos, die für die Prüfungen gar keine Gesetze benutzen durften. Da musste dann halt der Sachverhalt stimmen, Paragrafen wurden nicht gefordert. Wieso fragst Du nicht Lehrer/Schulleiter/Ausbilder?
LG Mandy
Zuletzt geändert von mandymiri am 06.01.2010, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
[b][color=#800040][fade]Es stimmt, dass Arbeit noch keinen umgebracht hat - aber warum ein Risiko eingehen?[/fade][/color][/b]
also bei uns durfte/musste man den schönfelder und andere gesetzestexte benutzen, da auch die paragraphen abgefragt wurden...
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Bei uns in Bayern ist es auch so, man darf sich mit Post-its wichtige Paragraphen einmerken. Was ich persönlich total klasse finde, da mein Gesetzbuch doch relativ "bunt" ist, ABER: dahinter steckt ein ausgeklügeltes System, da steig aber auch nur irgendwie ich durch...
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Bei uns (in Köln) waren die Klebezettel verboten. In einer Information der RAK Frankfurt/Main zur Abschlussprüfung steht jedoch:
"Die zur Prüfung zugelassenen Texte dürfen Unterstreichungen, Markierungen und Verweise
auf andere Vorschriften, jedoch keine darüber hinausgehenden Kommentierungen enthalten.
Die Abgrenzung der einzelnen Gesetze oder Richtlinien innerhalb einer Gesetzessammlung
durch so genannte Reiter gilt als zulässige Markierung, soweit auf diesen Reitern lediglich
Paragraphen bzw. Abkürzungen von Gesetzen angegeben sind."
"Die zur Prüfung zugelassenen Texte dürfen Unterstreichungen, Markierungen und Verweise
auf andere Vorschriften, jedoch keine darüber hinausgehenden Kommentierungen enthalten.
Die Abgrenzung der einzelnen Gesetze oder Richtlinien innerhalb einer Gesetzessammlung
durch so genannte Reiter gilt als zulässige Markierung, soweit auf diesen Reitern lediglich
Paragraphen bzw. Abkürzungen von Gesetzen angegeben sind."
[color=#FF0000]LG, Sabrina[/color]
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- Lena
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Nein, nicht von BL zu BL sondern von Kammerbezirk zu Kammerbezirk. Und da gibt es teilweise erhebliche UNterschiede was zugelassen ist und was nicht! Von daher - Kammer anrufen, abklären. Alles andre bringt nix.Ich glaub, die Prüfungsrichtlinien sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ah ja, genau, Kammerbezirk, danke. Die Ausbildung is ja bei mir schon 'n paar Tage her...
[b][color=#800040][fade]Es stimmt, dass Arbeit noch keinen umgebracht hat - aber warum ein Risiko eingehen?[/fade][/color][/b]