Wo hast Du das denn gehört?
Aber die Pausen und der Weg zur Arbeit zählen zu den Arbeitsstunden, sprich bei Dir von 8 Uhr bis 13.30 Uhr.
Frage zu Arbeitszeit/Überstunden
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1296
- Registriert: 21.02.2008, 09:25
- Beruf: ReFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 362
- Registriert: 25.01.2007, 16:38
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Rülzheim, bei Landau
Hab grad auch ne gute Seite gefunden, da wird das schön erklärt:
http://www.azuro-muenchen.de/azubi-bera ... zubis.html
http://www.azuro-muenchen.de/azubi-bera ... zubis.html
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
- MG
- Forenfachkraft
- Beiträge: 195
- Registriert: 21.06.2006, 09:39
- Beruf: Rechtsanwalt und ReFa
- Software: AnNoText
Vgl. den Link oben:
§ 9 JArbSchG: Berufsschule
(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
...
(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet
...
3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.
...
Also, das verstehe ich so, dass Du danach eigentlich nicht mehr arbeiten gehen musst, jedoch die Arbeitszeit dann keine acht Stunden sind. Arbeitszeit beginnt um 8 Uhr (Beginn der Schule) und endet dann, wann die Schule zu Ende ist.
Also so verstehe ich das zumindest.
§ 9 JArbSchG: Berufsschule
(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
...
(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet
...
3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.
...
Also, das verstehe ich so, dass Du danach eigentlich nicht mehr arbeiten gehen musst, jedoch die Arbeitszeit dann keine acht Stunden sind. Arbeitszeit beginnt um 8 Uhr (Beginn der Schule) und endet dann, wann die Schule zu Ende ist.
Also so verstehe ich das zumindest.
Audiatur et altera pars!
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1296
- Registriert: 21.02.2008, 09:25
- Beruf: ReFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
Wieso denn, danach nicht mehr arbeiten... Dort steht doch, dass der Azubi für den Berufsschulunterricht von der Arbeitszeit freizustellen ist, aber nicht danach....
- MG
- Forenfachkraft
- Beiträge: 195
- Registriert: 21.06.2006, 09:39
- Beruf: Rechtsanwalt und ReFa
- Software: AnNoText
Ach, hab ich falsch gelesen, sorry. Ich glaub, du hast Recht.Katharina80 hat geschrieben:Wieso denn, danach nicht mehr arbeiten... Dort steht doch, dass der Azubi für den Berufsschulunterricht von der Arbeitszeit freizustellen ist, aber nicht danach....
Audiatur et altera pars!
soweit ich weiß, wird ein Schultag als ein ganzer Arbeitstag gezählt, sprich 8 Stunden. Zumindest ist es bei uns so. und sonst zählen glaub ich die Unterrichtsstunden ohne Pause und Arbeitsweg als Arbeitsstunden. Kann mich aber auch irren.. Ich schau gleich noch mal nach..