Frage zu Arbeitszeit/Überstunden

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Leonie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 16.07.2009, 10:01

#1

05.01.2010, 14:14

Hab da mal eine Frage, weil heute in der Berufsschule unter Kollegen die Diskussion aufkam.

Ich bin über 18 und bald im 2. Lehrjahr.
In meinem Vertrag stehen natürlich 40 Std pro Woche.
Da ich an beiden Berufsschultagen nach der Schule noch bis jeweils 17 Uhr zur Arbeit muss, komme ich an diesen Tagen jeweils auf 9,5 Std und somit in der Woche auf 43 Std.

In unserer Kanzlei arbeiten wir nicht mit Stechuhr, wer muss darf auch ab und zu früher gehen (wegen Arzttermin oder so), aber allzu häufig kommt das ja nicht vor.

Nun die Frage: sollte ich das mal ansprechen? Immerhin habe ich seit März letzten Jahres das Ganze so hingenommen, weil ich es nicht besser wusste.

Und in wie weit werden da Schulpausen und der Weg von der Schule zur Kanzlei mitgerechnet? Auf 43 Std komme ich mit Schulpausen und ohne den Weg zur Arbeit.

Danke schonmal!
Kathrin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 362
Registriert: 25.01.2007, 16:38
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Rülzheim, bei Landau

#2

05.01.2010, 14:28

Hi,

als ich damals die Ausbildung gemacht habe war ich auch über 18, jedoch war von der Kammer eine Empfehlung rausgegeben worden, dass Azubis über 18 Jahren den unter-18-jährigen gleichgestellt werden sollen, somit 1x nach der Schule frei haben sollte. Ist wie gesagt nur ne Empfehlung gewesen. Oder steht das vielleicht sogar irgendwo im Gesetz? Ich weiß es nicht. Jedoch hieß es in der Berufsschule, dass ein Schultag als 8 Stunden zähl, sofern man über 5 Schulstunden pro tag hat (es reichten hier 5 Schulstunden und 5 Minuten um am freien Tag nicht mehr in die Kanzlei zu müssen. Bei "nur" 5 Schulstunden hätten alle danach in die Kanzlei gemusst :p).

Ich hatte Glück, und mein Ausbilder hat mir einen freien Nachmittag zum erledigen meiner Schulsachen gegönnt. Andere in meiner Klasse hatten nicht so viel Glück und mussten beide Nachmittage in die Kanzlei. Wie das dann allerdings gerechnet wurde, weiß ich nicht mehr genau, allerdings steht dir nach der Schule auch eine angemessene Zeit zu um "Mittagspause" zu machen, da die Pausen in der Schule nicht als solche gewertet werden könne, da diese zur Schulzeit zählen. (Jedenfalls soweit ich mich erinnere!)

Sprich.. du müsstest wenigstens Zeit bekommen um etwas zu essen und nicht nach der Schule direkt in die Kanzlei zu hetzen um dort gleich anzufangen zu arbeiten.
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#3

05.01.2010, 14:46

:suche
Ich weiß dass wir das Thema hier schon öfters hatten (teilweise mit Links zu Seiten wo das gut erklärt war)
Linda*
Forenfachkraft
Beiträge: 200
Registriert: 19.05.2008, 13:53
Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: bei Berlin

#4

05.01.2010, 14:48

Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#5

05.01.2010, 14:55

Das bezieht sich aber auf Jugendliche und dazu zählt mit 18 Jahren nicht mehr. Im übrigen siehe #3
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Katharina80
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1296
Registriert: 21.02.2008, 09:25
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#6

05.01.2010, 15:11

@Leonie: Wie kommst Du denn auf 9,5 Stunden an den Tagen, wo Du nach der Berufsschule noch arbeiten musst?

Wann fängt bei Euch denn die Berufsschule an und wann fängst Du dann mittags in der Kanzlei an?

Ich weiß nur noch, dass bei uns die Berufsschule um 7.45 Uhr anfing...
Leonie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 16.07.2009, 10:01

#7

05.01.2010, 15:32

Katharina80 hat geschrieben:@Leonie: Wie kommst Du denn auf 9,5 Stunden an den Tagen, wo Du nach der Berufsschule noch arbeiten musst?

Wann fängt bei Euch denn die Berufsschule an und wann fängst Du dann mittags in der Kanzlei an?

Ich weiß nur noch, dass bei uns die Berufsschule um 7.45 Uhr anfing...
Ich habe ab 8 Uhr Schule und Dienstags 6 Schulstd. Schule. Danach ziehe ich eine halbe Std für den Weg zur Kanzlei ab, fange also etwa um 13:30 Uhr an und der Arbeitstag geht dann noch bis 17 Uhr.
Also 6 Std Schule + 3,5 Std arbeiten = 9,5 Std

Donnerstags hab ich 7 Std Schule, da bin ich etwa um 14:30 in der Kanzlei, bis 17 Uhr arbeiten heißt also auch 9,5 Std. an diesem Tag.

Plus 3 mal die Woche 8 Std. arbeiten sind bei mir 43 Stunden.

Hab ich jetzt, weil ich über 18 bin, einfach Pech gehabt?
Katharina80
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1296
Registriert: 21.02.2008, 09:25
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#8

05.01.2010, 15:36

Du darfst aber nicht eine Schulstunde als eine Arbeitsstunde zählen. Eine Schulstunde sind doch nur 45 Minuten...

Sprich, wenn Du um 8 Uhr in der Schule bist und um 13.30 Uhr anfängst, eine halbe Stunde für die Fahrt abziehst, dann kommst Du auf 8,5 Stunden

Also 8.00 Uhr bis 13.00= 5 Stunden + 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr = 3,5 Stunden, zusammen 8,5 Stunden...
Leonie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 16.07.2009, 10:01

#9

05.01.2010, 15:43

Ich hab da noch was gefunden, vielleicht könnt ihr mir das erklären?

"Nach § 7 Satz 1 BBiG ist der Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Der Freistellungsanspruch besteht immer dann, wenn sich. Zeiten des Berufsschulunterrichts und der betrieblichen Ausbildungszeit überschneiden. Zu den Zeiten der Teilnahme am Berufsschulunterricht gern. 7 BBiG gehören auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs an der Berufsschule während der unterrichtsfreien Zeit (Pausen) und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Betrieb.

Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBiG ist die Vergütung dem Auszubildenden auch für die Zeit der Freistellung fortzuzahlen. Hieraus folgt bei Überschneidungen von Zeiten des Besuchs der Berufsschule und betrieblicher Ausbildung, dass der Besuch des Berufsschulunterrichts der betrieblichen Ausbildung vorgeht. Durch die vom Gesetz angeordnete Freistellung wird die vertragliche Ausbildungspflicht ersetzt. Eine Nachholung der aufgrund der Freistellung ausgefallenen Ausbildungszeiten ist von Gesetzes wegen verboten.

Seit der Streichung des § 9 Abs. 4 JArbSchG 1997 besteht für volljährige Auszubildende kein eigenständiger Anspruch auf Anrechnung von Berufsschulzeiten auf Ausbildungszeiten mehr. Dies hat zur Folge, dass Berufsschulzeiten, die außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit liegen, keine Auswirkungen auf die Anwesenheitspflicht des Auszubildenden im Betrieb haben.

Daher kann, wenn die Berufsschulzeiten nicht in die betriebliche Ausbildungszeit fallen, die Summe von Berufsschulzeiten plus betriebliche Ausbildungszeiten größer sein als die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit, und zwar bis zur Höchstgrenze von 40 Wochenstunden bei Jugendlichen (Jugendarbeitsschutzgesetz) und 48 Stunden (Arbeitszeitgesetz) bei erwachsenen Auszubildenden."

Link: http://www.buerokauffrau-online.de/ausbildungszeit.html

Ist zwar Bürokauffrau, aber das spielt doch keine Rolle...?!
Leonie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 16.07.2009, 10:01

#10

05.01.2010, 15:45

[quote="Katharina80"]Du darfst aber nicht eine Schulstunde als eine Arbeitsstunde zählen. Eine Schulstunde sind doch nur 45 Minuten...

quote]

Ich glaube eine Unterrichtsstunde zählt als Arbeitsstunde. Hab ich jedenfalls noch nie anders gehört.
Antworten