Wie trage ich die außergerichtliche Kosten im Mahnbescheidantrag ein?
Unsere Rechnung war wie folgt:
Wert: 2.311,10 €
1,3 GB 209,30
Auslagen 20,00
Umsatzsteuer 43,57
Gesamtbetrag 272,87
Was trage ich genau im Formular Mahnbescheid ein bei vorgerichtliche Kosten? 275,87? Das sagt er mir, dass das zu überhöht erscheint.
Oder muss ich schon die 0,65 anrechnen?
Vorgerichtliche Kosten im Mahnbescheidsverfahren
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#Oder ist euer Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt?
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Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Zitat Sheldon Cooper
Du musst bei vorgerichtlichen Kosten den gesamten Betrag von 272,87 € (oder 275,87 €) angeben und musst dann - wenn du das, wie ich denke, über das Onlinemahnverfahren machst - bei Anrechnung eine 0,65 Gebühr eintragen.
Es kommt ein wenig auf die Situation drauf an. Es gibt Fälle, da kann das Ding meckern, was es will. Es ist halt doch richtig und die MOnierung bleibt aus. Bei mir war das neulich der FAll, weil der nicht kapiert hat, dass die Hauptforderung nur Zinsen waren. Da erschien die Geschäftsgebühr natürlich überhöht. Aber da diese Gebühren angefallen waren, habe ich den Hinweis einfach "übersehen". MB ist erlassen worden. Alles in bester Ordnung.*Nele* Ach, das schreibt das doofe Ding bei mir auch ständig. und wenn du den Hinweis ignorierst, bekommt man hin und wieder eine Monierung.... nervig...