Abrechnung gegenüber Mandant

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Azubienchen
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#1

14.12.2009, 10:41

Hallo,

unser Mandant hat die Hauptforderung in einem Mahnbescheid gegenüber einem Gegner geltend gemacht (und unsere Kosten wegen vorher außergerichtlichen Tätigkeit). Die Gegenseite hat hat keinen Widerspruch eingelegt, Vollstreckungsbescheid ist ergangen. Gegenseite hat Hauptforderung gezahlt und der Mandant hat unsere Kosten der Gegenseite erlassen und uns gesagt, dass wir die ihm gegenüber abrechnen sollen.

Berechne ich jetzt die Gebühren aus 3305 und 3308 + die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit?

Würde mich über Antwort freuen, bin grade etwas verzweifelt.

Gruß
die Azubiene
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Kasimir1603
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#2

14.12.2009, 10:43

Ihr habt doch aber den MB und den VB nicht beantragt, sondern der Mandant selbst, oder?

Dann könnt ihr auch keine Gebühren dafür abrechnen! Da Einzige was ihr abrechnen könnt sind die Gebühren für die vorgerichtliche Tätigkeit, also die Gebühren, die der Mdt. auch schon in seinem MB mit geltend gemacht hat. Mehr geht nicht.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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Azubienchen
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#3

14.12.2009, 10:55

Wir haben den MB + VB beantragt. Entschuldigung, falsch ausgedrückt.

Muss ich irgendetwas beachten?
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GabiP.
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#4

14.12.2009, 10:58

AUßergerichtliche Kosten + AUsl. + MWSt
MB-Gebühren abzüglich Anrechnung
VB-Gebühren
+ AUsl. + MWSt + evtl. GK die noch offen sind

Na hoffentlich zahlt Mdt da nicht drauf :-)
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Kasimir1603
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#5

14.12.2009, 11:03

Dann GabiP. :zustimm
Ciao Kasi

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Azubienchen
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#6

14.12.2009, 11:11

Geschäftsgebühr 2300 VV RVG 1,3
MB-Gebühr 3305 VV RVG 1,0
Anrechnung 0,65
VB-Gebühr 3308 VV RVG 0,5

und zweimal PTE oder? Weil zwei Angelegenheiten?!

LG
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GabiP.
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#7

14.12.2009, 11:13

Ja

Aber halt bitte um der guten Ordnung halber
Gesch.-Gebühr
PTE
MWST
SUmme

+ dann den MB/VB abrechnen

Das Zusammengeschmeißen von den Auslagen + MWSt find ich immer wieder verwirrend
bürotipse
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#8

31.10.2013, 15:46

Hallo. Ich habe auch eine Frage dazu. Soll eine Akte abrechnen gegenüber Mandant. Habe sowas noch nie gemacht und brauche unbedingt eure Hilfe. (Soll eine Aufstellung sein) Ich gebe mal kurz die Daten

Hauptforderung: 196,60 € vom 20.03.2012
MB gemacht
Gerichtskosten 32 € bezahlt am 09.09.13
Rechnung an Mandant: 45 € netto (MB+VB Gebühr), 8,55 € MwSt. (Mdt ist Vorsteuerabzugsberechtigt) + 32 € GK
VB ergangen:
Hauptforderung: 196,60
Festgesetzte Kosten: 77,50 GK + RA-Gebühren
Mahnkosten 5,20 €
Zinsen des VB: 4,93 €
Gegner hat alles bezahlt

Was bekommt der Mandant jetzt zurück?
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Soenny
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#9

31.10.2013, 17:41

Was bekommt der Mandant jetzt zurück?
Alles was er an euch gezahlt hat mit Ausnahme der USt. und natürlich HF zzgl. Zinsen sowie von ihm gez. GK.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Aelizia
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#10

31.10.2013, 17:45

Der Mandant bekommt:
Hauptforderung
Zinsen
Mahngebühren
Erstattung bereits gezahlter Nettovergütung + GK


Wobei ich mich frage, warum die Kosten auf 77,50 € festgesetzt worden sind?
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