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BBTB
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#21

30.11.2009, 13:27

Also ich hab es jetzt einmal bearbeitet und hoffe, dass es so richtig ist? Bin halt auch noch quasi frisch ausgelernt und bin froh, wenn man mich korrigiert, wenn ich mal etwas falsch daher plappere :)
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rit-sch
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#22

30.11.2009, 13:35

wenn ich mal etwas falsch daher plappere Smilie
Richtig falsch ist es ja nicht, aber eben irreführend. Nach meinen Erfahrungen wird das so, wie du es ausgedrückt hast, leider wohl auch in der Berufsschule so rübergebracht und ist daher nicht tot zu kriegen. :wink2
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
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Pepples
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#23

30.11.2009, 13:56

Mr.Refa187 hat geschrieben:was ich meine ist..wann nehmen wir welche einigungs und terminsgebühr?
Du hast aber schon mal das RVG bzw. die Erläuterungen der VV Nummern gelesen? Eigentlich müsste es doch dann im groben klar sein.
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188F
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#24

01.12.2009, 11:21

Häh? Verstehe jetzt die letzte Frage nicht. Die hat doch nix mit der Aufgabe mehr zu tun, die du lösen solltest.

Wann welche Gebühren anzusetzen sind, ergibt sich aus dem RVG.
Terminsgebühren u.a. für die Wahrnehmung eines Termins.
Einigungsgebühren für eine Einigung zwischen den streitenden Parteien.
Außergerichtliche Gebühren = Teil 2 RVG
Klageverfahren = Teil 3 RVG
Klageverfahren kann Zivilverfahren sein.
Außergerichtliches Verfahren kann auch Zivilverfahren sein.

Dafür gibt es in der Berufsschule Gebührenrecht. Bist du ausgelernter Refa?
fili81
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#25

01.12.2009, 11:44

Jetzt muss ich mich mal einmischen...ich glaube ich spreche im Namen aller Mitglieder wenn ich Dich bitte, dir das RVG zu Gemüte zu führen.Mach Vorschläge und du erhälst definitiv Antworten aber vorplappern wird Dir hier keiner was-DU LERNST ES SONST NIE
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