Hallo,
ein Mandant fragte mich, wie er an einen Beratungshilfeschein kommt. Ich habe ihm gesagt, er soll seinen Hartz-IV-Bescheid plus dem ausgefüllten Beratungshilfeformular dem für ihn zuständigen AG zuschicken und dann bekommt er vom AG (er will ungern selber hingehen) den Beratungshilfeschein zugeschickt.
Stimmt das so, was ich gesagt habe?
Vielen Dank vorab!
Frage vom Mdt. bzgl. Beratungshilfe
- schneewittchen1984
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Das ist nicht nötig, wenn der Antragsteller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht und eine Kopie vom Bescheid vorlegt.simpsonia hat geschrieben:Kontoauszüge nicht vergessen!
- schneewittchen1984
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Bei uns nicht. Vermutlich geht unser Rpfl. davon aus, dass das Amt eh die Kontoauszüge in regelmäßigen Abständen prüft. Aber wenn es da Unterschiede gibt, dann kann der Mdt sie ja beifügen, schaden kanns ja nich.
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ich wette drauf, dass zu 99 % ne Zwischenverfügung kommt. Ich hab in den Jahren in denen ich das mache noch keinen schriftlichen Antrag vom Mandanten selber gesehen, denn ich problemlos bewilligen konnte.