Ich habe mal eine Frage zu § 320 ZPO. In meinem Skript steht, dass diese eine Notfrist ist. In § 320 I ZPO steht jetzt aber nur "...binnen einer zweiwöchigen Frist ...".
In § 224 I S. 2 heißt es allerdings : "Notfristen sind nur diejenigen Fristen, die in dem Gesetz als solche bezeichnet sind." So hatte ich es auch damals in der Schle gelernt.
Ist nun § 320 ZPO eine Notfrist oder nicht? Ich bin etwas verwirrt.
Vielleciht könnt ihr mir ja helfen.
§ 320 ZPO - Notfrist
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Also, ich hatte das auch so gelernt, dass nur Notfristen sind, wenn sie im gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Deswegen bin ich der Meinung, dass § 320 ZPO KEINE Notfrist ist!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- sunshine24
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Ok, nicht alles, was man beigebracht bekommt, ist ja auch richtig wie sich ja schon öfter bestätigt hat Aber du hast ja auch die Gesetzesstelle gefunden, in der es ausdrücklich stehtAlso, ich hatte das auch so gelernt, dass nur Notfristen sind, wenn sie im gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!