Auslagenpauschale für Aktenversendung!

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Pauline007
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#1

31.03.2006, 12:41

Hallo Leute !

Wie handhabt ihr das so in euren Kanzleien ?

Es ist doch so, dass wenn ein Gericht die 12 Euro Auslagenpauschale für die Versendung der AKten ein Rückumschlag beigefügt sein soll. Bei uns ist dies grundsätzlich nicht der Fall. Wir zahlen die 12 Euro und dann auch noch das Rückporto.
Andreas

#2

31.03.2006, 12:44

Hallo,

das Thema hatten wir glaube ich neulich schon einmal.

Die 12 € für die Versendung der Akten sind von Gesetzes wegen nur für die Versendung, nicht für die Rücksendung von RA zu Gericht.

Das hat also tatsächlich seine Rechtmäßigkeit, und wird hier auch so gehandhabt.
Lucie
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#3

31.03.2006, 13:19

Bei uns auch. Und wenn wir die Landgerichtsakten über unser Postfacht beim AG erhalten, nehmen die AGler die Akten nicht zur Rücksendung an, sondern wir müssen sie zur Post bringen. So ist das. :wink:
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
Pauline007
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#4

31.03.2006, 15:46

Wir haben diese woche wieder unsere Zeitschrift AGS bekommen. Vielleicht kennt ihr die auch.

Da ist wieder ein Bericht drin, dass gemäß KGK KostVerz 9003 KGK §§ 9 28 usw...

1. Die Aktenversendungspauschale von 12,00 Euro gilt für die Hin- und Rücksendung auf Kosten der Staatskasse ab. Diese ist daher verpflichtet, für die Rücksendung einen Freiumschlag beizufügen oder in sonstiger Weise sicherzustellen, dass dem ZAhlungspflichtigen keine weiteren Kosten für die Rücksendung entstehen.

2. Schickt der Antragsteller die Akten gleichwohl auf eigene Kosten zurück, scheidet eine Reduzierung der Pauschale oder eine sonstige Erstattung der Porokosten aus.

Ich bin halt der MEinung man sollte - wenn immer kein Umschlag beigelegt wird - sofern es ein päckchen ist unfrei schicken oder bei einem großen kuvert "Porto zahlt empfänger" draufschreiben.

Macht das zufällig jemand ????

Es ist mir schon klar, dass wenn man diese pauschale im nachhinein angreift (OLG Koblenz Beschl v. 05.01.06 14 W 823/05) die Beschwerde erfolglos ist.
Andreas

#5

31.03.2006, 15:59

Ne, machen wir nicht. Ich hatte mir den 9003 GKG aber auch noch nie angesehen. Aber da steht ja drunter "(1) Die Hin- und Rücksendung der Akten gelten zusammen als eine Sendung." - eigentlich ist es ja dann klar.

Gibts eine gerichtliche Entscheidung in der AGS, auf die man sich stützen kann ?
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Kathy
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#6

18.04.2006, 14:08

Halli hallo,

hab da grad ne seitenlange Ausführung zu dem Thema gefunden in "RVGprofessionell" Ausgabe 1/Januar 2006

Falls dat irgendwer haben will, bitte Fax-Nr. per PN schicken (evtl. schaff i des auch, dass i des einscanne, aber i glaub so technisch fortgeschritten bin i noch net :lol: ).
MfG Kathy

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#7

18.04.2006, 14:30

@kathy, du hast PN
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Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Johannsen
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#8

18.04.2006, 15:25

Kathy hat geschrieben:Falls dat irgendwer haben will, bitte Fax-Nr. per PN schicken (evtl. schaff i des auch, dass i des einscanne, aber i glaub so technisch fortgeschritten bin i noch net :lol: ).
Vielleicht sieht der Verlag ein Einscannen und Verschickungsangebot auch nicht so gerne (Stichwort Urheberrecht und alleiniges Verwertungsrecht) *nurmalsoanmerk* :D
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stef
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#9

18.04.2006, 16:56

Mal ne ähnliche Frage hierzu.

Das Gericht rief eben an, die haben die Akte verschludert und brauchen nun ganz dringend ein bestimmtes Gutachten. Sie meinte, ob ich ihr nicht das Gutachten senden könne, sie kopiert und schickt uns das Original wieder zu (geben wir aber nicht aus der Hand).

Nu meinte Cheffe, Gutachten kopieren und genau die gleiche Auslagenpauschale ansetzen, wie wir sie auch erhalten. Eine Rechnung könnten wir nicht stellen.

Wie handhabt ihr das? Über 50 Seiten per Einwurfeinschreiben.

Grüßle, Stef
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Kathy
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#10

19.04.2006, 08:02

@Johannsen
Da könntest du wohl recht haben, aber ich verschicke es ja net an die ganze Welt und ich ziehe auch keinen Nutzen daraus. Und das mit dem einscannen krieg ich eh net hin.

Evtl. will ja jemand das Heft im Abo, wenn er den Artikel gelesen hat und dann wäre das ja wieder ganz gut gewesen (gratis Werbung sozusagen). Ich persönlich finde dat Heft nämlich net schlecht, nur leider kann ich mir sowas momentan nicht leisten.

@Stef
Das hatten wir auch schon mal, aber i glaub wir haben das umsonst hergegeben, allerdings war das auch unser "Haus- und Hof-Gericht" und mein Chef hats da persönlich vorbeigebracht.
MfG Kathy

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