PKH-Abrechnung

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#1

04.11.2009, 10:24

Hallo,

also ich hab da mal ne ganz blöde Frage und zwar:

Haben wir die erste Instanz gewonnen, dafür habe ich auch die normalen Gebühren, sprich 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr abgerechnet. Dann hat aber die Gegenseite Berufung eingelegt. Das OLG hat aufgrund der Berufung die Klage abgewiesen, somit hat die Gegenseite die II. Instanz "gewonnen".

Bekomm ich für die II. Instanz auch die 1,6 oder welche Gebühr darf ich nach PKH-abrechnen. Kann ich die PKH-Abrechnung auch ganz normal zum LG schicken mit der ersten Abrechnung oder würdet ihr das getrennt machen?

Wäre echt für eine schnelle Antwort sehr dankbar. :oops:
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LuzZi
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#2

04.11.2009, 10:26

Sicher bekommst du für die II. Instanz die 1,6 Gebühr, ihr wart ja wohl auch tätig im Berufungsverfahren, lese ich zumindest ansatzweise raus.

Habt ihr für das Berufungsverfahren denn überhaupt PKH bekommen?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

04.11.2009, 10:52

erst einmal danke, dass du so schnell auf meine Frage reagiert hast...

Ja wir haben auch für die zweite Instanz PKH bekommen. Jetzt möchte mein Chef gerne, dass ich beide Verfahren abrechne.

Kannst du mir auch noch einmal sagen, ob ich das in einer Abrechnung machen kann oder muss ich das gesondert machen?
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jojo
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#4

04.11.2009, 11:00

Mir wären zwei Abrechnungen lieber, da es aus zwei unterschiedlichen Haushaltstiteln gebucht wird.

Aber das dürfte quer durch die Republik unterschiedlich sein.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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#5

04.11.2009, 11:05

ok danke...
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smile1988
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#6

09.11.2009, 21:14

Wir machen dass immer in eins.
zuerst die I. Instanz und darunter die II. Instanz und fügen zum Schluss einfach den Gesamtbetrag ein.

Ist aber überal unterschiedlich
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