Hallo Allezusammen,
ich soll einem ehemaligen Polizeibeamten die Pension pfänden lassen, und ich sitze jetzt irgendwie auf dem Schlauch, ich habe nämlich keine Ahnung, wen ich da als Drittschuldner angeben muss. Und dann weiss ich auch nicht wie ich den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gestalten soll. Hat hier jemand Erfahrung damit und kann mir helfen?
Lieben Gruß Nicole
Pension pfänden!
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Vllt. hilft dir das weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeivol ... Leistungen
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Vielen Dank, werde ich mir gleich mal anschauen bevor es an die Arbeit geht.
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Ich soll die Pension einer ehemaligen "Postangestellten" pfänden. Die Dame ist seit Dezember 2010 im Ruhestand und erhält vom Bundes-Pensions-Service Geld.
Jetzt habe ich eine Abrechnung von ihr vorliegen, in der schon eine Pfändung ausgewiesen ist. Ich kann den gepfändeten Betrag allerdings nicht nachvollziehen.
Ist bei Pensionen irgendwas unpfändbar oder muss der Krankenkassenbeitrag für die Postbeamtenkrankenkasse auch berücksichtigt werden? Aber selbst dann wird aus meiner Sicht zu wenig abgezogen.
Jetzt habe ich eine Abrechnung von ihr vorliegen, in der schon eine Pfändung ausgewiesen ist. Ich kann den gepfändeten Betrag allerdings nicht nachvollziehen.
Ist bei Pensionen irgendwas unpfändbar oder muss der Krankenkassenbeitrag für die Postbeamtenkrankenkasse auch berücksichtigt werden? Aber selbst dann wird aus meiner Sicht zu wenig abgezogen.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich