Stellvertretung

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das_haras
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Registriert: 29.09.2009, 11:01

#1

29.09.2009, 11:09

Kann mir mal bitte jemand helfen... es geht um folgendes

Herr Schulz will seine Wohnung an Frau Storch zum vereinbarten Preis von 260.000,00 € verkaufen. Er beauftragt seinen Steuerberater Herrn Siemann mit dem Vertragsabschluss beim Notar zum vereinbarten Preis von 260.000,00 €. Beim Notar teilt Frau Storch mit, da die Wohnung unter Denkmalschutz stehe, ist sie nur noch bereit 240.000,00 € zu zahlen. Der Steuerberater Hr. Dr. Siemann, erklärt zwar er habe keine Vollmacht zum Verkauf für 240.000,00 € aber er sei sich sicher Herr Schulz stimme diesem Preis nachträglich zu. Als Herr Schulz jedoch von dem geänderten Preis erfährt lehnt er ab.
Wie ist die Rechtslage?

Ich steh evtl. aufm Schlauch, aber ich blick es gerade gar net :shock: . Bitte um Hilfe. Dankeschön :wink:
s_Sabrina
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#2

29.09.2009, 16:14

Das hört sich sehr nach Rechtskundeunterricht bei Herrn Reich in Köln an :-)

Also normalerweise verhält es sich ja so, dass ein Vertrag, der von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossen wurde, zunächst schwebend unwirksam ist und erst bei Genehmigung wirksam wird. Erfolgt keine Genehmigung, so wird der Vertrag rückwirkend nichtig. In diesem Fall kann der Vertragspartner Schadensersatz oder Erfüllung des Vertrages fordern.

Aber in deinem geschilderten Fall erklärt Siemann ja, dass er keine Vollmacht für den Verkauf zu einem niedrigeren Preis hat. Also würde ich eher dazu tendieren, dass er nicht haften muss, da die Frau ja wusste, dass Siemann keine Vertretungsmacht hat.
[color=#FF0000]LG, Sabrina[/color]

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Olesik21
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#3

02.10.2009, 16:18

keine gültige Stellvertretung, das dieVoraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung nicht geben sind.
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