Garantie im Kulanzfall?

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M_und_M
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#1

09.09.2009, 09:24

Hallo,

ich bräuchte wieder eure Hilfe. Und zwar müsste ich wissen wie es bei einem Kulanzfall mit der Garantie aussieht.

Folgender Fall:
MDT hat neue Fenster bekommen, dabei wurde ein Schaden am Fasadenputz verursacht, dieser wurde von der "Fenstereinbaufirma" kulanzhalber ausgebessert, nun - nach wenigen Wochen der Ausbesserung - sind aber erneut Schäden festzustellen.
Wie sieht es hier mit der Garantie aus? Muss die Firma den Schaden ausbessern und somit auch sämtliche Kosten selbst tragen, oder ist dies nicht so, da es ja nur aus Kulanz gerichtet wurde?

Weil die Firma meint nun sie würden den erneuten Schaden aus Kulanz berichtigen (schon wieder :roll: ) allerdings müsste MDT dafür das Gerüst bereitstellen - sprich zahlen...
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Suse
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#2

09.09.2009, 12:20

Ich denke so einen Fall sollte ein Anwalt beurteilen.
LG, Ela
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M_und_M
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#3

09.09.2009, 13:11

Ja, aber ich hab den Auftrag hierzu etwas rauszufinden und für Google bin ich anscheinend einfach zu doof, mir würde ja auch schon ein Hinweis reichen wo ich sowas recherchieren kann, oder in welchen Gesetz ich da schauen müsste
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Manfred Fisch
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#4

09.09.2009, 13:44

Ich denke, dass in diesem Fall die allgemeinen Regelungen für Schadensersatz in Betracht kommen. Die Firma hat (bei ihrer Auftragsausführung) was kaputt gemacht. Mandant hat Nachbesserung zugelassen. Diese war nicht erfogreich, also muss jetzt entweder der entstande Schaden geltend gemacht werden oder eine weitere Nachbesserung zugelassen werden.

Aber Vorsicht: 100% sicher bin ich mir nicht, arbeite ja schließlich ausschließlich im Notariat ;-)
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
gkutes

#5

09.09.2009, 13:51

vielleicht findest du eher etwas, wenn du nach gewährleistung suchst.
ich hab mir das jetzt nicht genau angeschaut, aber die überschrift passt schon mal =)
http://www.hdfroese.de/teilnehmer/BF_BO ... Kulanz.PDF
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