Vollstreckbare Ausfertigung

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marija74
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#1

02.09.2009, 11:20

Hallo,

ich soll eine Vollstreckbare Ausfertigung bei Gericht beantragen. Schicke ich da die einfache Ausfertigung des Urteil mit. Oder Druckt das Gericht das Urteil noch mal aus und ich muss nur beantragen?

DAnke
ReNoFa09
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#2

02.09.2009, 11:22

Nein du schickst deine Ausfertigung hin^^
Mach dir aber eine Kopie für in die Akte ;-)
Liebe Grüße
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marija74
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#3

02.09.2009, 11:23

Danke
marija74
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#4

02.09.2009, 11:23

Danke
marija74
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#5

02.09.2009, 11:24

danke
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ebony78
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#6

02.09.2009, 11:26

hä? hab ich noch nie gemacht, die einfache ausfertigung hingeschickt. einfach einen schriftsatz machen:

beantragen wir die erteilung einer vollstreckbaren ausfertigung des urteils vom ...

damit hat es sich!
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ReNoStar79
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#7

02.09.2009, 11:30

wir schicken auch die Ausfertigung rüber. Aber heutzutage bekommt man die ja die vollstr. Ausfertigung schon so übersandt.
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
supibaerchi
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#8

02.09.2009, 11:33

ich hatte letztens mal bei gericht extra angerufen, wie nun...
und mir wurde gesagt, nur beantragen, die ausfertigung brauch ich nicht mitschicken (ist aber irgendwie von gericht zu gericht unterschiedlich). schick sie einfach mit, dann machste nichts falsch ;)
Liebe Grüße
Bärchi
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Bibi
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#9

02.09.2009, 13:06

Da manche Gerichte unlogischerweise auf einem Antrag auf Erteilung der vollstreckbaren Urteilsausfertigung bestehen mache ich es immer so, dass ich zusammen mit dem KFA auch den Auftrag auf die vollstr. Ausf. stelle. Den KFA mache ich meist umgehend nach dem Termin, bzw. dann, wenn das Ergebnis feststeht. Die Ausfertigung die wir vom Urteil bekommen schicke ich aber nicht mit zurück.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Zaubermaus007
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#10

02.09.2009, 16:06

Ich meine, eine vollstreckbare Urteilsausfertigung muss von Amts wegen erteilt werden, eine vollstreckbare Vergleichsausfertigung gibts nur auf Antrag. Ich weiß nun leider nicht mehr, wo das steht... :oops:

Im Zeitalter des Computers sollte man die Ausfertigung nicht unbedingt mitschicken müssen, das Gericht kann nochmal eine vollstreckbare Ausfertigung ausdrucken. Wenn es sich allerdings um ein altes Verfahren handelt oder die Vollstreckbare nicht zeitnah beantragt wird, ist es besser, die Ausfertigung mitzuschicken. Ist bei uns jedenfalls so...
Pupsi ging am 03. Juli 2009 über die Regenbogenbrücke.
Immer wenn ich deine Signatur lese, werd ich ganz traurig... :kopfhoch
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