Bei dem Thema hab ich immer total schwitzige Finger... Ich habs irgendwie nicht mit den Gebühren *verzweifelt schau* Hoffe mir kann jemand helfen... für viele wahrscheinlich eine banale Frage..
Ich wurde heute gefragt, wie hoch die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid sind... Ich weiß nicht wo ich sowas nachschauen kann oder in welcher Tabelle ich sowas ablese
Bei (zum Beispiel) einem Gegenstandswert von 4.400,00 Euro... Wo schau ich da denn nach? Hoffe ich bekomme hier Hilfe Mein Chef hält mich immer für einen totalen Looser, weil ich sowas nicht ausm Kopf weiß und generell keine Ahnung von sowas habe
Mahnbescheidsgebühr?
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
Du schaust im GKG nach bei einem Wert von 4400 € eine 0,5 MB-Gerichtskostengebühr
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
Im Übrigen bzgl. Gerichtskosten immer in die Anlage 1 zum GKG schauen und dann halt den Tatbestand (Mahnverfahren, Klage, Beschwerde, Revision, Berufung) raussuchen und dann schauen, wie hoch die GK-Gebühr ist und ob sie sich ggf. ermäßigt etc.
Die GK für das Mahnverfahren findest Du unter Nr. 1110 KV GKG
Die GK für das Mahnverfahren findest Du unter Nr. 1110 KV GKG
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
- repfiffi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 823
- Registriert: 08.06.2007, 15:50
- Beruf: Bürostuhlakrobatin
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Berlin
und die GK für eine Klage richten sich nach der KV-Nr. 1210 GKG (3,0)
LG
LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 368
- Registriert: 04.03.2009, 22:56
Vielen lieben Dank!
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 77
- Registriert: 26.06.2008, 21:47
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: mainz
- Kontaktdaten:
und die 0,5 GK Gebühr für beträgt mindestens 23,00 €. gerade bei den niedrigen Streitwerten muss man darauf achten