Außergerichtliche Kosten - Verzug

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M_und_M
Foren-Azubi(ene)
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#1

20.08.2009, 14:02

Da mit Anwälten diskutieren so viel Spaß macht, hab ich mal wieder eine Frage... :roll:

Es geht um die geltend machung der außgerichtlichen Kosten in der Klage.

MDT hat eine Forderung an Gegner, wir wollen Gegner anschreiben das er zahlen soll und unsere Kosten auch mit anfordern. Einer unserer Anwälte meint aber das wir den Gegner nicht in Verzug setzen können, bzw. wenn WIR den Gegner in Verzug setzten unsere Kosten in der Klage nicht geltend machen können, da der Mandant den Gegner erst in Verzug setzen muss. Ich bin mir nicht ganz im klaren dafüber was denn nun stimmt.

Wie ist das denn nun? Ich bin jedenfalls nun total verwirrt...
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sabbele311
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#2

20.08.2009, 14:12

Der Schuldner kommt grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde.
Wenn wir Forderungen für unseren Mandanten eintreiben sollen (meistens Forderungen aus Rechnungen) mach ich immer ein Mahnschreiben samt Verzugszinsen und unseren Kosten, ganz egal ob der Mandant vorher gemahnt hat oder nicht.
Gerant
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#3

25.08.2009, 19:32

Zur Ergänzung: Der Gegner hat die Kosten nur dann zu erstatten, wenn er bereits im Verzug ist. Setzen wir ihn also mit unserem Schreiben erst in Verzug hat unser Auftraggeber die Kosten für dieses Schreiben zu zahlen. Deshalb ist das gar nicht so blöd, was der Anwalt da erzählt.
Merke: Immer prüfen, ist der Gegner in Verzug. Möglichkeiten sind:
- kalendermäige Bestimmumg in der Rechnung
- Mahnung
- 30 Tage ab Leistung
gruss :wink:
akk
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#4

29.09.2009, 19:54

Hallo,

was ist, wenn der Schuldner eine Privatperson ist und in der Rechnung "zahlbar sofort" steht. Ab wann gerät er in Verzug? Erst mit unserer Mahnung, muss aber dann keine Anwaltskosten zahlen?
Sam29

#5

29.09.2009, 20:09

Richtig, erst wenn der Gegner sich bereits im Verzug befindet, entsteht dem Mandanten durch die Einschaltung seines Rechtsanwaltes auch der Schaden, eben die Rechtsanwaltskosten.
Demnach wäre es besser, der Mandant würde den Gegner in Verzug setzen, wenn er sich nicht schon automatisch in diesem befindet.
gkutes

#6

30.09.2009, 09:03

akk hat geschrieben:Hallo,

was ist, wenn der Schuldner eine Privatperson ist und in der Rechnung "zahlbar sofort" steht. Ab wann gerät er in Verzug? Erst mit unserer Mahnung, muss aber dann keine Anwaltskosten zahlen?
mMn: Wenn der Schuldner Verbraucher ist und kein Hinweis auf die 30 Tage aus der Rechnung hervorgeht, dann gilt für den Eintritt des Verzuges 286(1) BGB. Verzug durch Mahnung.
s_Sabrina
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#7

30.09.2009, 09:36

gkutes :zustimm
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