Ab wann gilt die Berufungsfrist?

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gkutes

#11

11.08.2009, 17:21

kam eigentlich das vollständige Urteil per Fax? Ich hab hier schon öfter mal einfach nur den Tenor zugefaxt bekommen.
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Loona
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#12

11.08.2009, 19:51

Ich würde einfach die Frist ab Faxeingang zählen. Sonst würde das Gericht ja nicxht es vorab per Fax schicken. Und vorallem die Frist zu erfüllen, also Berufung einlegen, wäre ja auch ein einfacher Standart text - also kein großer Arbeitsaufwand.
Also, wie gesagt, einfach ab Faxzustellung rechnen. Dann is man auf der sicheren Seite ...
Bina89
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#13

12.08.2009, 16:21

Also soweit ich mich erinnern kann (es liegt ja schon etwas zurück) haben wir damals erst die Frist ab Zustellung per Post genommen, da ja bei der ersten Faxzustellung kein EB dabei war und auch kein Hinweis darauf vorhanden war.
In deinem fall würde ich allerdings wirklich mal beim gericht anrufen und nachfragen, da das gericht ja auf das eb aufmerksam macht, jedoch keines dabei ist.
Ich würde in diesem fall auch eher auf die Frist ab Faxzustellung tippen...
Kannst dich ja nochmal melden und bescheid geben was draus geworden ist.
LG
Baffi
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#14

18.08.2009, 18:08

Ist euch das Urteil per Telefax eigentlich in vollständiger Fassung, also mit den Urteilsgründen zugegangen?
Baffi
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#15

18.08.2009, 18:09

Ist euch das Urteil per Telefax eigentlich in vollständiger Fassung, also mit den Urteilsgründen zugegangen?
Baffi
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#16

18.08.2009, 18:10

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#17

18.08.2009, 18:19

Ist euch das Urteil per Telefax eigentlich in vollständiger Fassung, also mit den Urteilsgründen zugegangen?
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Konsumkind
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#18

18.08.2009, 19:08

Baffi, reicht es nicht einmal? ;)
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