Hi,
wir machen ja nicht so viel Strafrecht bei uns und ich wollte mal fragen, was für Gebühren man bei einer Strafanzeige bekommt. Die Grundgebühr bekommt man ja immer... Kann man die auch gleich abrechnen, wenn man die Strafanzeige rausgeschickt hat?
Vielen Dank im Voraus
Gebühren für Strafanzeige
wir berechnen für ne strafanzeige pauschal ab ... wenn nach gesetzl. gebühren abgerechnet wird, bin ich auch der meinung, dass dies als einzeltätigkeit gilt
st der Rechtsanwalt nicht als Verteidiger für den Mandanten im Strafverfahren tätig, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, erhält er eine Vergütung nach Teil 4, Abschnitt 3 VV RVG. Nach der Vorschrift Nr. 4302 Ziff. 2 VV RVG erhält der Rechtsanwalt, der z. B. nur mit der Erstattung einer Strafanzeige beauftragt ist, eine Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens von € 20,00 bis € 250,00 (siehe RVG für Anfänger S. 577).
Du darfst eben noch keine Gebühr nach 4101 nehmen! Erst, wenn du im Strafverfahren tätig bist für den Mandanten!
Guck mal in dein RVG! 4302!
Guck mal in dein RVG! 4302!