Kollisionskontrolle
Das ergibt sich aus der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) § 43 a Nr. 4: (4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.
- Nutzymaus
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Aber ich wollte doch wissen, nach was ein RA entscheidet, wen er dann vertritt.
Ich bin ja quasi die perfekte Mischung aus jung, aber sehr erfahren. Gibt's in der Form ja sonst nur auf'm Straßenstrich (Stromberg)
Nach der BRAO darf er eigentlich nicht entscheiden!
Wenn ihr einen schon als Mandat hattet, dann dürft ihr keinen neuen Mandanten nehmen, der gegen den anderen vorgehen will. Das ist ein Grundsatz, bei dem der Rechtsanwalt gar nicht wählen darf, wen er nimmt. Es gelten immer bestehende Mandate. Und wenn der Angestellte des Mandanten will, dass ihr ihn gegen den Arbeitgeber (der auch euer Mandant ist) vertretet, dann müsst ihr diesem sofort mitteilen, dass ihr das nicht dürft.
Steht auch in der BRAO!
Wenn ihr einen schon als Mandat hattet, dann dürft ihr keinen neuen Mandanten nehmen, der gegen den anderen vorgehen will. Das ist ein Grundsatz, bei dem der Rechtsanwalt gar nicht wählen darf, wen er nimmt. Es gelten immer bestehende Mandate. Und wenn der Angestellte des Mandanten will, dass ihr ihn gegen den Arbeitgeber (der auch euer Mandant ist) vertretet, dann müsst ihr diesem sofort mitteilen, dass ihr das nicht dürft.
Steht auch in der BRAO!
- Nutzymaus
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Ja aber gehen wir davon aus, wie in unserem Fall..
Firma A ist unser regelmäßiger Mandant.. Kommen immer mal wieder paar sachen.
B ist nun unser neuer Mandant wegen Steuererklärung.
Also haben wir beide als Mandanten. Wenn A jetzt gegen B vorgehen will, müsste er theoretisch beiden sagen dass er das nicht darf oder wie?
Firma A ist unser regelmäßiger Mandant.. Kommen immer mal wieder paar sachen.
B ist nun unser neuer Mandant wegen Steuererklärung.
Also haben wir beide als Mandanten. Wenn A jetzt gegen B vorgehen will, müsste er theoretisch beiden sagen dass er das nicht darf oder wie?
Ich bin ja quasi die perfekte Mischung aus jung, aber sehr erfahren. Gibt's in der Form ja sonst nur auf'm Straßenstrich (Stromberg)
Wenn B nur Mandant ist wegen Steuererklärung, dann fällt das nicht unter Anwaltsbereich! Das sind 2 Paar Schuhe.
Allerdings ist hier schon darauf abzustellen, wer wirtschaftlich gesehen wichtiger ist für euch....... Wenn A ein Großmandat ist und B eine Privatperson, dann müsstet ihr B raten, sich für diese Sache, die A gerade anstrebt, einen anderen Anwalt zu nehmen, weil es eben zu einer Interessenkollision kommen würde.
Allerdings ist hier schon darauf abzustellen, wer wirtschaftlich gesehen wichtiger ist für euch....... Wenn A ein Großmandat ist und B eine Privatperson, dann müsstet ihr B raten, sich für diese Sache, die A gerade anstrebt, einen anderen Anwalt zu nehmen, weil es eben zu einer Interessenkollision kommen würde.
- Nutzymaus
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Aber wir rechnen Steuerangelegenheiten ja auch nach RVG ab, so viel ich weiß (macht aber meine "Ausbilderin". ) warum zählt das dann nicht zum Anwaltsbereich?
Ich bin ja quasi die perfekte Mischung aus jung, aber sehr erfahren. Gibt's in der Form ja sonst nur auf'm Straßenstrich (Stromberg)
- Sandra S.
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Es ist egal, ob es nun in den "Anwaltsbereich" fällt oder nicht. Wenn ihr A gegen B vertretet und B gleichzeitig wegen Steuersachen beratet, wäre das meiner Meinung nach in Ordnung, auch wenns vielleicht nach außen hin etwas komisch aussieht. Wie gesagt: es darf nur nicht dieselbe Angelegenheit sein!
Liebe Grüße
von Sandra
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Eine anständige Lösung ist die, die ich mal im Rahmen einer Verkehrsunfallsache hatte. Meine Hausanwaltssozietät war auch Haussozietät der Gegenseite, jeweils ein anderer RA der gleichen Sozietät. Die Anwälte haben beiden Parteien mitgeteilt, sich in dieser Sache einen anderen RA zu suchen, da sie in einem solchen Fall keine der Parteien vertreten wollen wegen der Interessenkollision. Ein fairer Zug, wie ich finde.
(Gewonnen habe ich trotzdem ).
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Zuletzt geändert von 13 am 14.04.2007, 08:51, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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