Vertrag zwischen Rechtsanwälten

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SophieL
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#1

01.07.2009, 13:53

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


nach langer erfolgloser Lottospielerei meiner Chefs bei der einen Gesellschaft, versuchen sie ihr Glück nun bei einer anderen. Bei dieser Gesellschaft ist es aber nun leider so, dass man nur einen Lottonummer-Inhaber angeben kann. Unsere Kanzlei GbR besteht aus zwei Anwälten, die ihr Glück nun auch noch mit einer Sofortrente versuchen wollen.

RA 1 habe ich also eingetragen und er ist der offizielle Erwerber des Lottoscheins, der künftig jeden Monat neu von unsere Kanzlei erworben wird.

Im Fall des Gewinns der Sofortrente (natürlich aber auch in allen anderen Gewinnfällen), will aber natürlich auch RA 2 etwas davon haben, nämlich genau die Hälfte.

Chef meint nun ("tolle ReNo-Aufgabe"), ich solle doch mal einen Vertrag für diesen Fall entwerfen.

Ich habe aber leider GAR KEINE Ahnung von Verträgen und weiß nicht mal einen Anhaltspunkt, welchen Vertrag ich eventuell umschreiben könnte. Ich habe nie einen Vertrag geschrieben und es sind auch keine Vorlagen da. Ich bin also für jeden Hinweis dankbar.

Sollte ich hier im falschen Forum sein, tut es mir leid. Ich wusste einfach nicht wohin.


Vielen Dank im Voraus.


Sophie
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schneewittchen1984
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#2

01.07.2009, 13:58

:hm, sie sind Rechtsanwälte, sie sollen das gefälligst selber machen oder einen Kollegen bitten. Ich finde nicht, dass das Aufsetzen von Verträgen zu den Aufgaben einer Refa gehören...
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Soenny
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#3

01.07.2009, 14:01

:zustimm
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#4

01.07.2009, 14:11

Vielen Dank ihr zwei. Das sehe ich ja eigentlich auch so. Aber ändern kann ich es nicht ...

Aber vielleicht kann ich es ja auch einfach frei formulieren, ohne auf etwas Besonderes achten zu müssen. Ich werde es morgen mal versuchen. Heute habe ich keine Nerven mehr dafür.
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#5

01.07.2009, 14:16

Ich würd sonst noch einmal im Formularbuch nachschauen. Oder habt ihr evtl. einen Beck-Online Zugang? Dort mal nach einem "Muster" suchen. Ich denke mal nicht das du genau das findest, was du suchst, aber víelleicht bekommst du ja so ein paar Anhaltspunkte.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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#6

01.07.2009, 14:20

Ich muss Schneewittchen zustimmen, allerdings ist mein Anwalt auch so: "Suchen Sie doch schon mal ein Muster raus..."

Schau mal, dass habe ich in einem Artikel über Tippgemeinschaften gefunden :
"Der Sprecher der Toto Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, Clemens Buch, sagte, Tippgemeinschaften sollten einen schriftlichen Vertrag schließen und könnten ein Muster dafür von der Lottogesellschaft anfordern."
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#7

01.07.2009, 14:20

Ich würd sonst noch einmal im Formularbuch nachschauen.
Das meinte mein Chef auch grade und auf den Kommentar von Schneewittchen und mir meinte er "Wie man es macht, ist es verkehrt. Da möchte man euch mal fordern und dann kommt ihr mit "ist nicht meine Aufgabe" :)
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#8

01.07.2009, 14:21

a möchte man euch mal fordern und dann kommt ihr mit "ist nicht meine Aufgabe"
Da hat dein Chef aber auch recht ;)
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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#9

01.07.2009, 14:32

Bei uns ist das kein Problem, aber in vielen Kanzleien sollte vor dem fordern erst mal das fördern kommen denke ich.
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#10

01.07.2009, 15:04

Würde auch im Formularbuch schauen... ansonsten eben frei formulieren, was beide wollen. Datum + Unterschrift und fertig.

Finde es gar nicht so schlimm, wenn man was "zusammenbasteln" muss.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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