Gerichtsstände Wohnungs- und Geschäftsmiete

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Alianna
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#1

27.06.2009, 16:40

Hallo ihr Lieben ;)

Hab am Montag Zwischenprüfung und längst (fast) Vergessenes muss wieder aufgefrischt werden. Nun hab ich mal ne Frage zu den Gerichtsständen in Bezug auf Wohnungs- und Geschäftsmiete. Was das betrifft, gab es meines Erachtens dort irgendeinen gravierenden Unterschied.

In § 29 a ZPO steht ja, dass für diese Streitigkeiten das Gericht ausschließlich zuständig ist, in dessen Bezirk die Räume liegen.

Ich hab das so in Erinnerung: Wenn ich nun eine Klage einreiche, in der es um Wohnungsmiete geht, ist immer das AG (unabhängig von Streitwert) zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung belegen ist. Wenn es sich aber bei dem Gegenstand der Klage um Geschäftsmiete handelt, geht es ab € 5.000,01 ab zum LG in dessen Bezirk die Geschäftsräume liegen.

Ist das richtig, oder spinnt sich mein Gedächtnis was zurecht? Und wenn nicht richtig, wie verhält es sich dann?
Wäre super, wenn Ihr mir helfen könntet, bin schon ganz verzweifelt.

LG
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sunshine24
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#2

28.06.2009, 14:40

Ich hab das so in Erinnerung: Wenn ich nun eine Klage einreiche, in der es um Wohnungsmiete geht, ist immer das AG (unabhängig von Streitwert) zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung belegen ist. Wenn es sich aber bei dem Gegenstand der Klage um Geschäftsmiete handelt, geht es ab € 5.000,01 ab zum LG in dessen Bezirk die Geschäftsräume liegen
Das ist genau richtig!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Nadi
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#3

28.06.2009, 14:43

stimmt! Hatten das jetzt erst in der Schule und genauso ist es richtig! :D
Liebe Grüße
Nadine
Alianna
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#4

28.06.2009, 21:00

Hey super, vielen Dank für die Antworten, dann kann ich ja gut vorbereitet in die ZP gehen!

LG ;)
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