Hallo Ihr Lieben!
Mein Chef hat für unseren Mandanten die Kündigung eines Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter ausgesprochen. Jetzt bin ich mir nicht sicher, welchen Wert ich nehme. Den Mietzins mal 12. Mein Chef meinte irgendwas von drei Monaten. Wo finde ich das im Gesetz?
Für eine schnelle antwort wäre ich dankbar, da der Mandant heute noch auf Antwort wartet.
Liebe Grüße
Bellachen
Kündigung Mietverhältnis Wert?
- Sinchen
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Eine gGrundlage kann ich dir nicht nennen, aber du musst die Kaltmiete x 12 nehmen und evtl. Mietrückstand hinzurechnen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
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Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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http://www.anwalt-mietrecht.de/gebuehrenrecht/
dort steht: der BGH hat sich der Auffassung angeschlossen, dass analog den §§ 23 I 3 RVG iVm 41 I, II GKG der Jahresnettomiete anzusetzen ist, weil die Kündigung einen Räumungsrechtsstreit vorausgehe und diese vorbereite, BGH NZM 2007, 396
dort steht: der BGH hat sich der Auffassung angeschlossen, dass analog den §§ 23 I 3 RVG iVm 41 I, II GKG der Jahresnettomiete anzusetzen ist, weil die Kündigung einen Räumungsrechtsstreit vorausgehe und diese vorbereite, BGH NZM 2007, 396
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Welche Vorschrift kann ich dem Chef denn vorlegen, aus der sich das ergibt. Er will immer alles ganz genau wissen. Wo steht es denn im RVG? In § 23 ist das meines Erachtens ja nicht ganz heraus zu lesen.
- Curry
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Siehe mein Beitrag oben § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 41 Abs. 1, 2 GKG
Curry
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