Aufgaben/Pflichten Testamentsvollstrecker

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el mirasol
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#1

08.06.2009, 07:13

Muss der Testamentsvollstrecker über jedes Erbe ein Vermögensverzeichnis anfertigen oder nur auf Verlangen?
Ich bräuchte, wenn möglich auch den § dazu, hab in meinen Unterlagen leider nur, dass er eins anfertigt, wenn er das Vermögen für einen Minderjährigen verwaltet.
Gibt es einen Wert, ab dem so ein Verzeichnis angefertigt werden muss?
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Lena
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#2

08.06.2009, 07:49

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el mirasol
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#3

08.06.2009, 07:52

:thx , muss er das Verzeichnis fortführen?
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