schönen abend an alle.
vor der schriftlichen prüfung muss ya der chef die auszubildende von der arbeit befreien also man darf net arbeiten ...
WO STEHT DAS IM GESETZ ???
dass muss meine freundin ihrem chef bis morgen mitteilen sonst muss sie an dem tag arbeiten #
könntet ihr mir bitte helfen ???
eilt sehr !
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in meinem Vertrag stand "Der Ausbildende verpflichtet sich, den Auszubildenden (...) für die Teilname daran (Abschlussprüfung) und für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen."
- Soenny
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Also 1. ist die Überschrift sehr aussagekräftig Bitte ändere die mal in "Freistellung vor schriftlicher Prüfung" oder so was.
2. soll deine Freundin mal in ihren Ausbildungsvertrag gucken, da steht das normalerweise auch, sonst § 10 JArbSchG
und 3. gibt es hier eine Suchfunktion
2. soll deine Freundin mal in ihren Ausbildungsvertrag gucken, da steht das normalerweise auch, sonst § 10 JArbSchG
und 3. gibt es hier eine Suchfunktion
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Wirklich keine gute Überschrift! Und ich denke nicht, dass das im Gesetz steht. Wenn Du solch eine Vereinbarung nicht im Ausbildungsvertrag findest, könnte man noch bei der zuständigen Kammer anrufen und mal nachfragen.
Liebe Grüße,
romex
romex
- Soenny
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Hier:romex hat geschrieben:Und ich denke nicht, dass das im Gesetz steht.
http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__10.html
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Ich hab gerade meinen Vertrag nicht zur Hand...
Ich bin schon 22, könnte ich laut Gesetz einen Tag vor der mündlichen (die ist am 17.) freigestellt werden?
Kulanterweise tut er das bestimmt nicht, eher darf ich am Tag davor noch bis 21 Uhr arbeiten oder so
Ich bin schon 22, könnte ich laut Gesetz einen Tag vor der mündlichen (die ist am 17.) freigestellt werden?
Kulanterweise tut er das bestimmt nicht, eher darf ich am Tag davor noch bis 21 Uhr arbeiten oder so
- butterflybabe
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Ich hab gerade meinen Vertrag nicht zur Hand...
Ich bin schon 22, könnte ich laut Gesetz einen Tag vor der mündlichen (die ist am 17.) freigestellt werden?
Nein, § 10 JArbSchg greift nur für Kinder und Jugendliche. Eine gleiche Vorschrift im BBiG ist mir nicht bekannt.
Auch gilt die Freistellung nur für den Tag, der der schriftlichen Prüfung vorangeht.
- lady_lydili
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butterflybabe.
du musst auf die kulanz deines chefs hoffen....
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wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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