eilt sehr !

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Cleopatra

#1

03.06.2009, 22:12

schönen abend an alle.

vor der schriftlichen prüfung muss ya der chef die auszubildende von der arbeit befreien also man darf net arbeiten ...

WO STEHT DAS IM GESETZ ???
dass muss meine freundin ihrem chef bis morgen mitteilen sonst muss sie an dem tag arbeiten #

könntet ihr mir bitte helfen ???
Angie-Maus
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 04.02.2009, 22:34

#2

03.06.2009, 22:20

in meinem Vertrag stand "Der Ausbildende verpflichtet sich, den Auszubildenden (...) für die Teilname daran (Abschlussprüfung) und für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen."
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#3

03.06.2009, 22:20

Also 1. ist die Überschrift sehr aussagekräftig :roll: Bitte ändere die mal in "Freistellung vor schriftlicher Prüfung" oder so was.

2. soll deine Freundin mal in ihren Ausbildungsvertrag gucken, da steht das normalerweise auch, sonst § 10 JArbSchG

und 3. gibt es hier eine Suchfunktion :wink1
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
romex
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1375
Registriert: 06.09.2007, 08:50
Wohnort: Berlin

#4

03.06.2009, 23:05

Wirklich keine gute Überschrift! Und ich denke nicht, dass das im Gesetz steht. Wenn Du solch eine Vereinbarung nicht im Ausbildungsvertrag findest, könnte man noch bei der zuständigen Kammer anrufen und mal nachfragen.
Liebe Grüße,
Bild romex
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

04.06.2009, 05:44

romex hat geschrieben:Und ich denke nicht, dass das im Gesetz steht.
Hier:

http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__10.html
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Trinity

#6

05.06.2009, 10:57

Ich hab gerade meinen Vertrag nicht zur Hand...

Ich bin schon 22, könnte ich laut Gesetz einen Tag vor der mündlichen (die ist am 17.) freigestellt werden?

Kulanterweise tut er das bestimmt nicht, eher darf ich am Tag davor noch bis 21 Uhr arbeiten oder so :evil:
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#7

05.06.2009, 11:23

Da hilft wohl leider nur der Blick in den Vertrag - was da so geregelt ist ;-)
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#8

05.06.2009, 11:28

Ich hab gerade meinen Vertrag nicht zur Hand...

Ich bin schon 22, könnte ich laut Gesetz einen Tag vor der mündlichen (die ist am 17.) freigestellt werden?

Nein, § 10 JArbSchg greift nur für Kinder und Jugendliche. Eine gleiche Vorschrift im BBiG ist mir nicht bekannt.

Auch gilt die Freistellung nur für den Tag, der der schriftlichen Prüfung vorangeht.
Benutzeravatar
lady_lydili
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 520
Registriert: 23.11.2006, 14:57
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Bayern

#9

05.06.2009, 11:40

:zustimm butterflybabe.

du musst auf die kulanz deines chefs hoffen....
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Schilder/smilie_b_016.gif[/img][/url]
Benutzeravatar
dutzi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 926
Registriert: 13.12.2007, 16:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Main-Spessart

#10

05.06.2009, 12:05

meine Freundin in meiner Klasse damals war auch schon 23 und der Chef hat ihr damals einen Tag vor der Prüfung nicht frei gegeben. Musst aber mal mit deinem Chef sprechen, evtl. ist er ja so nett.
Schöne Grüßle Bild

Bild
Antworten