Widerspruch gegen Bescheid des Kreises Wert?

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Bellachen
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#1

13.05.2009, 15:53

Hallo!

Wir haben für unsere Mandantin Widerspruch gegen einen Bescheid des Kreises eingelegt. Nun soll ich abrechnen. Ich habe nur keine Ahnung, nach welchem Wert. "idefix" hat was von 5.000,00 € geschrieben - wo finde ich das im Gesetz?

Der Bescheid wurde nach unserem Widerspruch aufgehoben. Fällt dann neben der 1,3 Geschäftsgebühr noch eine Einigungsgebühr an?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße
Bellachen
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Pepples
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#2

13.05.2009, 16:04

Was für ein Bescheid war das denn, worum ging es?

Es gibt in der Streitwerttabelle für Verwaltungssachen einen sog. Auffangwert von € 5.000,00.
Zu der Einigungsgebühr kann ich jetzt auf die schnelle nix konkretes sagen, das ist m.W. aber nicht ganz so einfach.
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Bellachen
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#3

13.05.2009, 16:15

Es handelt sich um einen Feststellungsbescheid des Kreises, in dem festgestellt wird, dass der Hund unserer Mandantin gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 4 Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren als Gefahrhund geht, da er ein anderes Tier durch Biss geschädigt hat.

Wo finde ich denn diese Streitwerttabelle für Verwaltungssachen? Habe mich schon dusselig gegoogelt :-)
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Adora Belle
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#4

13.05.2009, 16:22

Na, das glaub ich aber nicht. Ich hab mal für Dich mitgegoogelt:

"Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 28.700 für streitwertkatalog verwaltungsgerichtsbarkeit"

Hier z.b. http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 17_L20.pdf findest Du den Katalog als PDF. Und in der Forumssuche wärst Du auch fündig geworden.
Zuletzt geändert von Adora Belle am 13.05.2009, 16:26, insgesamt 1-mal geändert.
Bellachen
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#5

13.05.2009, 16:25

Hab´s schon ;-))))
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