Urlaub aus Ausbildung mit in Arbeitsverhältnis nehmen?

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Maris
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#1

11.05.2009, 11:39

Hey
ich bin im Juni fertig mit meiner Ausbildung und werde übernommen. Jetzt dachte ich, dass ich meinen Urlaub aus dem Ausbildungsverhältnis einfach mit rübernehmen kann in das neue Arbeitsverhältnis. Mir wurde dann gesagt, dass das nicht geht, da ja ein neues Arbeitsverhältnis entsteht. Ist mir ja klar aber ist das normal, dass das nicht geht? Erscheint mir eher eine Kulanzsache zu sein oder ist das irgendwo gesetzliche geregelt??

Was meint ihr??

LG
Gofi
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#2

11.05.2009, 11:44

Guck mal im Bundesurlaubgesetz nach.
:pcwink
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
gkutes

#3

11.05.2009, 11:59

wer hat dir gesagt, dass das nicht geht. wenn dir dein chef sagt, den urlaub kannste mit rübernehmen, sehe ich da eigentlich kein problem...
Maris
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#4

11.05.2009, 12:01

im bundesurlaubsgesetz hab ich schon geschaut.
meine kollegin hat mir das gesagt, das ist die frau vom chef, deshalb etwas kompliziert, da ich mit ihr auch befreundet bin.
also gibts wohl nirgends was wo das irgendwie geregelt ist.

danke für eure antworten!
gkutes

#5

11.05.2009, 13:36

ganz sicher ist das irgendwo geregelt. vom gesetz her geht das sicherlich erstmal nicht. denk ich mir jedenfalls. aber wenn du was mitm chef ausmachst (schriftlich!) dann gehts doch mMn in ordnung.
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Lucilla
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#6

11.05.2009, 20:29

Hmm, also ich kann mir nicht vorstellen, dass du den Urlaub (solange dein Chef nicht zustimmt) in das Angestellten-Arbeitsverhältnis mit rübernehmen kannst. Schließlich bekommst du den Tag Urlaub bezahlt und als Angestellte verdienst du mehr als eine Auszubildende. Daher wäre ja der Angestellten-Urlaub teurer für den Chef, als der Azubi-Urlaub...

Mein Chef hat das damals zwar erlaubt, allerdings waren das auch nur - glaub ich - zwei Tage.

Ich hoffe, das war verständlich... :laber :wink:
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
Maris
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#7

12.05.2009, 12:22

hey
stimmt ja so hab ich das noch gar nicht gesehen. wahrscheinlich neh mich jetzt noch en paar tage und frag mal ob ich zwei mit rübernehmen kann.
danke an euch.
slassm
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#8

12.05.2009, 15:49

mE wenn du über 18 bist hast du ja einen gesetzlichen Anspruch von 24 Tage im Jahr. Wenn du übernommen wirst, warum solltest du dann deine Tage nicht mit rüber nehmen können?

Etwas anderes ist, wenn du in der Ausbildung jetzt 18 warst, somit Anspruch auf 24 Tage hattest und jetzt gemäß neuem Ausbildungsvertrag mehr Arbeitstage hast.
[i][color=#BF0000]Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.[/color]

[color=#0000FF]Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.[/color][/i]
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romex
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#9

12.05.2009, 16:19

Der Fall ist seit fast 25 Jahren höchstrichterlich entschieden: Nach BAG (NJW 1986, S. 152) ist eine Abgeltung (Ausbezahlung des Resturlaubs bemessen auf die Ausbildungsvergütung) ausgeschlossen. Die entstandenen Urlaubsansprüche bleiben bestehen und sind nach den für das anschließende Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber maßgebenden Vorschriften zu erfüllen. In das neue Arbeitsverhältnis werden daher bis zu 6 x 1/12 (Urlaubsanspruch Januar bis Juni) übernommen.

(Ich hab 'n tollen Chef, wa???)
Liebe Grüße,
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