Abrechnung Nebenklage,Klageerzwingungsverfahren...
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Hallo,
ich habe eine ganz "tolle" Abrechnung vor mir. Ich soll eine Nebenklage und Klageerzwingungsverfahren in zwei Instanzen abrechnen. Ich habe sowas noch nieeeeeee gemacht und steh total auf dem Schlauch. Es sollen die Auslagen des Nebenklägers (also unseres Mandanten) gegenüber dem Gericht mitgeteilt bzw. festgesetzt werden. Kann mir bitte jemand Tipps geben, - bei welchem Gericht, welche Gebühren? Wird das normal abgerechnet, oder gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind?
Vielen Dank bereits im Voraus!
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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