Urlaubsanspruch

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M_und_M
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#1

23.04.2009, 13:46

Hallo,

ich weiß net wohin sonst mit der Frage, deswegen nun hier.

Meine Kollegin meinte gerade das sie glaubt das mal um so älter man wird mehr Urlaubsanspruch hat und bat mich darum das mal zu recherchieren.

Leider finde ich hierzu gerade nichts (vll. bin ich einfach zu doof).

Könnt ihr mir hierzu etwas sagen? Stimmt das und wenn ja wie sieht das ganze dann aus?

Grüße

M&M
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skugga
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#2

23.04.2009, 13:49

Prinzipiell ist das nicht so, es gilt lediglich der gesetzliche Anspruch auf Mindesturlaub, siehe dort:

http://bundesrecht.juris.de/burlg/__3.html

Höherer Urlaubsanspruch kann über Tarifverträge - was für uns hier dann doch eher ausscheidet - oder einzelvertraglich geregelt werden; bei letzterem kann natürlich auch eine Staffelung nach Alter vereinbart werden.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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romex
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#4

23.04.2009, 14:12

Wurde früher oft so gehandhabt - gerade, als es diesem Land wirtschaftlich noch richtig gut ging. Es gilt aber vorrangig der gesetzliche Mindestanspruch von 24 Werk- bzw. 20 Arbeitstagen. Alles Weitere ist Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber! Einen Anspruch darauf hat man aber nicht!
Liebe Grüße,
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M_und_M
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#5

23.04.2009, 14:25

Danke dann kann ich das so weitergeben
Serafine75 hat geschrieben:"Vielleicht will sie dich bloss verschaukeln :P
Ne sie wollt das eher für sich wissen ich bin ja hier das Küken ;)
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1985
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#6

04.05.2009, 08:51

Ich hab vertraglich seit ein paar Jahren nur 23 Urlaubstage. Bis mir aufgefallen ist, dass der Mindesturlaub 24 beträgt. Könnte ich den jetzt noch nachfordern für die Jahre?
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wifey
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#7

04.05.2009, 08:58

Ich befürchte fast, dass das nicht geht, da nicht genommener Urlaub zum 1.1. des Folgejahres (teilweise auch 1.4.) verfällt - aber red doch einfach mal mit Deinem Chef ;-)
Viele Grüße

ich
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1985
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#8

04.05.2009, 09:01

Ja das mach ich auf jeden Fall. Eigentlich ist mein Chef nicht so, dass dann der Urlaub verfällt; ich kann ruhig über März Resturlaub mitnehmen, von daher... aber mal schaun. Vielleicht hab ich ja Glück :D
Linda*
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#9

04.05.2009, 09:43

Aber der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nur 20 Arbeitstage oder arbeitest du auch samstags, also 6 Tage die Woche?
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1985
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#10

04.05.2009, 11:54

Ja stimmt, hast Recht :patsch

Paragraphen-Sprache... schwere Sprache :oops:
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