vollstreckbare Ausfertigung Gebühren?

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Bellachen
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#1

08.04.2009, 09:01

Guten Morgen Ihr Lieben!

Was für eine Gebühr kann ich verlangen, wenn wir dem Käufer die vollstreckbare Ausfertigung des Kaufvertrages aushändigen, weil der Verkäufer nicht, wie vereinbart, aus dem Haus auszieht?

Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar!

Liebe Grüße
bellachen
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doxy123
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#2

08.04.2009, 13:19

Wie lautet den euer Auftrag? Wer ist euer Mandant?

Der Käufer? --> Dann würde ich eine ganz normale Geschäftsgebühr nehmen, den Rahmen kann man ja dann dem Aufwand anpassen, ist ja eine Rahmengebühr...

Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe...
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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Pepsi
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#3

08.04.2009, 13:46

als was händigst du denn aus, als Notar oder Anwalt? schildere doch den Fall mal näher
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