Verjährung

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Nici81
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#1

03.03.2009, 13:23

Hallo,
kann mir jemand die Verjährung verständlich erklären und auch was die Einrede bedeuten soll. Mit den Erklärungen von unserem Lehrer usw. komme ich nicht weiter.
Danke und liebe Grüße Nici
xwniax

#2

03.03.2009, 13:27

Hey Nici, guckst du da: http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung

ist eigentlich recht verständlich erklärt, oder? Ansonsten ist es ein bisschen umfangreich, einfach mal so die Verjährung zu erklären, da es ja verschiedene Sonderfälle gibt...
Nici81
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#3

03.03.2009, 14:55

Okay danke mir täte es auch den einfachsten Fall, nicht die ganze Verjährung. Ich schau mal nach!
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Little_Justitia
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#4

03.03.2009, 16:43

Der Link ist ganz praktisch ^.^
[align=center][url=http://www.imgbox.de][img]http://www.imgbox.de/users/public/images/f53221b83.png[/img][/url][/align]

[align=center][color=#FF40BF]Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.[/color][/align]
Nici81
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#5

01.04.2009, 11:33

also bin wieder am lernen, schreibe morgen KA und der Link bringt mir nix ist zwar gut erklärt aber ich peil die Hemmung nicht hat jemand ein einfaches Beispiel parat. Danke
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Mr.Black
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#6

01.04.2009, 11:53

Dann stell die Frage mal konkreter WAS Du nicht verstehst, das macht das Erklären nämlich einfacher.

Hemmung der Verjährung bedeutet, dass der Ablauf der Verjährungsfrist "gestoppt" wird. Wenn die Hemmung dann aufhört läuft die Verjährungsfrist dann wieder weiter ab. Der vor der Hemmung bereits abgelaufene Teil wird dabei mitgerechnet. Das unterscheidet die Hemmung von der Unterbrechung.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Sunnynixe
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#7

01.04.2009, 12:21

Verjährung bedeutet: ein Anspruch kann gerichtlich nicht mehr geltend gemacht gemacht werden. Das bedeutet wenn du z.b ne kaufpreiszahlung leisten musst und der gegner zärrt dich erst z.b 5 jahre nach kauf vor gericht kannst du die einrede der verjährung vorbringen. Das gericht weist nicht darauf hin ob ein anspruch verjährt ist. Denn das musst du selbst vorbringen.

Einrede der Verjährung bedeutet also Abwehr der Forderung nach Ablauf der Zahlungsfrist.

Verjährung bedeutet also: ein anspruch kann Gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden. Der Anspruch besteht aber trotzdem nur die geltendmachung ist mit einrede der verjärhung nicht mehr möglich.

Hemmung bedeutet das wenn die verjährung läuft z.b ra rechnung am 1.03.2006 dann ist ende der verjährung 31.12.2009. wenn nun aber z.b ein gerichtl. Verfahren anhängig ist, ist für die zeit des verfahrens die verjährung gehemmt. Also eine unterbrechung der verjährung. Die unterbrochene Zeit. Also die dauer der gerichtl. Verhandlung wird dann hinten wieder angehangen.

Also bsp: verjährung endet 31.12.2009 (regelmäßige verjährung endet 3 jahre mit letzten tag im Jahr)
Hemmung (gerichtl. Verhandlung) 4 monate
Dann verjährt die sache am 30.04.2009!

Hast du noch mehr fragen? Dann frag… hab da grad ne arbeit in der schule drüber geschrieben.
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Luzifer
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#8

07.04.2009, 11:18

Ist die Sache nicht den Tag darauf verjährt? Ende der Verjährungsfrist ist doch dann nur der 30.04. und der Beginn, wo der Anspruch wirklich verjährt ist, der 01.05.
Lebe jeden Tag als wäre es dein Letzter. Irgendwann wirst du damit recht haben. :)
Sunnynixe
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#9

07.04.2009, 23:48

ja!
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Luzifer
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#10

08.04.2009, 08:56

Ich sage es ja auch nur, weil du im Beitrag davor schreibst:
Dann verjährt die sache am 30.04.2009!
Ist zwar eine Kleinigkeit, aber in Prüfungen und Arbeiten doch von punktentscheidender Bedeutung, ob verjährt oder Fristende.
Lebe jeden Tag als wäre es dein Letzter. Irgendwann wirst du damit recht haben. :)
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