Ja das geht - wenigstens im "nur NoFa"-Gebiet. Eine ehemalige Kollegin von mir hat das so gemacht.
Wäre genauso wenn man als Quereinsteiger, z.b. als Bürokauffrau 5 Jahre bei nem Anwalt arbeitet (manchmal haben die mehr Fachwissen als ne gelernte Kraft) und dann vor der Kammer die Zulassung zur Prüfung beantragt.
Das ganze basiert auf § 45 II BBiG (Externen-Prüfung). Ist auch in allen Prüfungsordnungen enthalten, z.b. bei der RAK Hamm unter § 10
http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/ ... chluss.pdf MIt dem Verkürzen geht m.E. nur wenn du einen höheren Schulabschluss hast.
Ist halt dann keine "normale" Ausbildung - sondern du wirst als normale Angestellte eingestellt. Allerdings würd ich im Vertrag auf jeden Fall festhalten, dass du spätestens *** zur Prüfung angemeldet werden musst. (Nicht dass das Büro davon nichts mehr weiß).
Vorteil: Du fängst direkt voll an und dir werden meist schon direkt viele verschiedene Aufgabengebiete gezeigt. Meist arbeitest du schneller als "normale" Azubis eigenverantwortlich. Da du kein "normaler" Azubi bist könntest du event. von Beginn an mehr Gehalt bekommen.
Nachteil: Du bist länger von dem Büro abhängig. Im Vertrag müsste auf jeden Fall geregelt sein, dass du mind. bis zur Prüfung dort arbeitest (wenn hast du für einige Jahre nen festen Job).
Wenn du mehr von dir im Profil eingetragen hättest könnte man mehr dazu sagen. Aber ich weiß weder wo du herkommst (wie gut ist bei euch die Ausbildungsplatz- und Arbeitsmarksituation?), wie alt du bist, was du bisher gemacht hast und und und...
Wenn du z.b. grad mal 15 bist und direkt von der Schule ne Ausbildungsstelle suchst dann würd ich dringend davon abraten. Wenn du schon Anfang 20 bist, bisher vergeblich nach nem Platz gesucht hast - warum nicht?!