Komische Ausbildungsbedigungen - Was würdet ihr machen?

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Mayamee
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#11

01.04.2009, 20:00

Kordu hat geschrieben:Unabhängig davon kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die RA-Kammern da mitziehen würden.
Ich irgendwie auch nicht. Aber wenn sie meint, dass das so geht...?
Ich denke ich werde zumindest raushandeln, dass ich einmal die Woche zur Schule gehe (wäre dann eh nur refa, weils keine pafaklassen hier gibt, das ist dann auch nicht soo sinnvoll, aber grundlagen lern ich da ja auch, vieles überschneidet sich ja) und wenn die nicht wollen, dann mach ichs nicht und geh direkt zu nem RA.
Mayamee
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#12

01.04.2009, 20:02

Danke für den Link!
Sowas hab ich mir nämlich auch erst gedacht, allerdings sollte das dann ja halbwegs normal bezahlt werden, zumindest nach ner gewissen Einarbeitungszeit, die haben ja dann ne volle Kraft, wenn auch ungelernt.
Und verkürzen ginge dann aber ja auf keinen Fall, weil ich dann nicht auf die benötigte Zeit käme. Sie meinte aber verkürzen auf 3 Jahre würde gehen.

Sehr wirr.
Satine222000
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#13

01.04.2009, 20:04

Also da würde ich die Finger lassen. Das hört sich verdammt nach Abzocke an! Mag ja sein, dass man die fachspezifischen Sachen in der Kanzlei lernt und dafür nicht in die Berufsschule müsste, aber was ist denn z.B. mit den Fächern wie Rechnungswesen, Rechtslehre, Sozialkunde etc. ? Sowas lernt man doch in der Kanzlei gar net.
Würdest du denn normales Ausbildungsgehalt bekommen?

VLG Nadine
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advocatus diaboli
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#14

01.04.2009, 20:04

Das Verkürzen steckt in dem Satz drin:
Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
Kordu

#15

01.04.2009, 20:06

Danke ad für den Link!

Das wusste ich auch noch nicht!

Ich bin aber sicher, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, dass jetzt jemand von vornherein (in der Absicht eine entsprechende Ausbildung zu machen) die 1 1/2 fache Zeit in dem Beruf arbeitet, um dann die Prüfung abzulegen. Das ist doch wohl nur für diejenigen gedacht, die schon eine Zeitlang in einem Beruf, den sie nicht erlernt haben, arbeiten und sich dann plötzlich entscheiden, eine entsprechende Prüfung abzulegen.

==> Fazit: Ich finde es unglaublich dreist, dass jemand auf die Idee kommt, auf diese Art und Weise an eine billige Arbeitskraftzu kommen. Deshalb würde ch Dir, liebe Mayamee, unbedingt davon abraten!
Mayamee
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#16

01.04.2009, 20:07

Ja, prima. Dann schaff ich es nicht der absolute Überflieger zu sein und darf dafür dann statt 2 Jahre oder meinetwegen auch 3 Jahre, ganze 4,5 Jahre arbeiten? Ne...

Wie das Gehalt ist, weiß ich nicht, ich soll mich jetz erstmal nochmal schriftlich bewerben, aber es klang so, als würden die mich wohl nehmen, wenn nichts dramatisches dagegen spricht.

Und eben...Rechnungswesen und der ganze Kram fehlt dann ja!
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Lena
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#17

01.04.2009, 20:08

Ja das geht - wenigstens im "nur NoFa"-Gebiet. Eine ehemalige Kollegin von mir hat das so gemacht.
Wäre genauso wenn man als Quereinsteiger, z.b. als Bürokauffrau 5 Jahre bei nem Anwalt arbeitet (manchmal haben die mehr Fachwissen als ne gelernte Kraft) und dann vor der Kammer die Zulassung zur Prüfung beantragt.
Das ganze basiert auf § 45 II BBiG (Externen-Prüfung). Ist auch in allen Prüfungsordnungen enthalten, z.b. bei der RAK Hamm unter § 10 http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/ ... chluss.pdf MIt dem Verkürzen geht m.E. nur wenn du einen höheren Schulabschluss hast.

Ist halt dann keine "normale" Ausbildung - sondern du wirst als normale Angestellte eingestellt. Allerdings würd ich im Vertrag auf jeden Fall festhalten, dass du spätestens *** zur Prüfung angemeldet werden musst. (Nicht dass das Büro davon nichts mehr weiß).
Vorteil: Du fängst direkt voll an und dir werden meist schon direkt viele verschiedene Aufgabengebiete gezeigt. Meist arbeitest du schneller als "normale" Azubis eigenverantwortlich. Da du kein "normaler" Azubi bist könntest du event. von Beginn an mehr Gehalt bekommen.
Nachteil: Du bist länger von dem Büro abhängig. Im Vertrag müsste auf jeden Fall geregelt sein, dass du mind. bis zur Prüfung dort arbeitest (wenn hast du für einige Jahre nen festen Job).

Wenn du mehr von dir im Profil eingetragen hättest könnte man mehr dazu sagen. Aber ich weiß weder wo du herkommst (wie gut ist bei euch die Ausbildungsplatz- und Arbeitsmarksituation?), wie alt du bist, was du bisher gemacht hast und und und...

Wenn du z.b. grad mal 15 bist und direkt von der Schule ne Ausbildungsstelle suchst dann würd ich dringend davon abraten. Wenn du schon Anfang 20 bist, bisher vergeblich nach nem Platz gesucht hast - warum nicht?!
Liebe Grüße
Lena

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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Kordu

#18

01.04.2009, 20:08

advocatus diaboli hat geschrieben:Das Verkürzen steckt in dem Satz drin:
Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
Na wunderbar! :roll: Das würde in diesem Fall bedeuten, dass Mayamee davon abhängig ist, was die RAe über sie schreiben. Sollten die RAe weiter eine billige Arbeitskraft brauchen, werden sie ihr vielleicht ein entsprechendes Zeugnis nicht ausstellen. Es fallen mir noch andere Gründe ein, die dafür sprechen könnten, dass die RAe dann nicht mitziehen.

Wäre mir alles zu riskant. Würde ich auf keinen Fall machen.
Mayamee
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#19

01.04.2009, 20:09

Ich muss jetzt erstmal weg, freue mich auf weitere Antworten. Allerdings ist mein Bauchgefühl auch echt schlecht, da sollte man ja drauf hören...


achja, ich soll mich ja nochmal normal bewerben, bzw Unterlagen zuschicken. Soll ich denn da jetzt nochmal ne komplette Bewerbung + Anschreiben hinschicken oder nur Zeugnisse und Lebenslauf? Das Anschreiben hatte sie ja quasi im Telefonat, wieso ichs machen will usw..
Mayamee
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#20

01.04.2009, 20:13

Lena: Bin mitte 20 hab grad mein Studium abgebrochen und es gibt hier drei Kanzleien, wie gesagt, diese wäre die einzige Chance, da die anderen beiden sich nicht gemeldet haben/nicht ausbilden.
Allerdings würde ich mich dann wohl eher umorientieren und was anderes lernen, wenn die von dem Plan nicht abeweichen. Wäre sinnvoller denke ich...auch wenns schade wär.
Ist ja meine letzte Chance was zu lernen, bin schon zu alt um nah 2 Jahren zu merken, dass es das nicht ist, weil die mich doch abzocken.
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