Abrechnung Familienrecht

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Tiff
Foren-Praktikant(in)
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#1

31.03.2009, 20:22

Hallo, ich stehe gerade voll auf dem Schlauch. Wir haben außergerichtliche Korrespondenz geführt. Es ging zum den Zugwinn und Unterhalt. Kann ich beide Sachen getrennt mit je einer 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen? Oder muß ich die GWs zusammenrechnen und nur darauf eine 1,3 Gebühr nehmen? Kann mir jemand helfen und mir sagen wo ich das gegebenenfalls finden kann? Da es nicht gerichtlich war, bin ich der Meinung, daß es keine Folgesachen sind.

Danke im voraus.
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#2

31.03.2009, 21:03

Rein vom Gefühl her würde ich die Angelegenheiten getrennt abrechnen, da ich in so einem Falle glaub ich auch zwei Akten angelegt hätte. Allerdings kenn ich mich in Familiensachen nicht so wirklich aus ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Daisymaus512
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#3

31.03.2009, 21:18

Nachdem bei uns mit Sicherheit zwei Akten angelegt worden wären und wir auch immer getrennte Schreiben fertigen, würde ich zwei Rechnungen stellen.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
Tiff
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#4

01.04.2009, 07:45

Danke, so habe ich es auch gemacht, aber der neue Anwalt moniert das.
susannen aus s.

#5

01.04.2009, 08:49

Also, nach 22 Jahren als ReFa in einer familienrechtlich ausgelegten Anwaltskanzlei kann ich dir mit Sicherheit sagen, dass die GW's zusammen gerechnet werden und nur eine 1,3 Gebühr entsteht. Es kommt auf den "inneren" Zusammenhang an und das ist die Trennung, die beide Angelegenheiten auslöst.
Tiff
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#6

01.04.2009, 10:09

Danke.
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