Mahnbescheid
- Venus86
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Hallo, ich soll einen Mahnbescheid beantragen. Jetzt bin ich mir nicht sicher wie das mit der Gebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit ist und zwar haben wir 70,- (PKH) berechnet. Ist doch dann auch die Hälfte, nämlich 35,-, die ich da auf die 3305 anrechnen muss oder? Hört sich jetzt vielleicht doof an, aber ich will nur auf sicher gehen!
Da die Verfahrensgebühren auch nach dem 3. Teil (Nr. 3100 ff.) berechnet werden, ist auch die Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 zu berücksichtigen:
Vorbemerkung 3:
...
(4) Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Sind mehrere Gebühren entstanden, ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend. Die Anrechnung erfolgt nach dem Wert des Gegenstands, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist.
Vorbemerkung 3:
...
(4) Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Sind mehrere Gebühren entstanden, ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend. Die Anrechnung erfolgt nach dem Wert des Gegenstands, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist.
Wenn dir die Antwort von ReNoZwerg noch nicht reicht: Wir hatten das Thema bestimmt schon des Öfteren.
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]