Frage zum Erbrecht (Berliner Testament)

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Lola84
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#1

18.03.2009, 19:31

Hallo

Ich bin gerade am lernen für die Abschlussprüfung, bin mir aber diesbezüglich nicht ganz sicher...also dachte ich mir ich frage hier einfach mal.

Versteh ich das richtig:

Gehen wir von folgenden fall aus:
Beide Ehepartner setzen sich gegenseitig als Erbe ein und haben zwei Kinder.

Normal würde dann beide Kinder nach dem Tod beider Elternteilte je 1/2 erben.

Aber Elternteil 1 stirbt zuvor, und eines der Kinder fordert seinen Pflichtteil ein. (mal von ZG- ausgegangen kriegt er dann 1/8)
Wenn dann Elternteil 2 stirbt würde eigentlich jedes der beiden Kinder wie schon erwähnt 1/2 kriegen...
Also kriegt dann Kind 1 sein 1/2 und das Kind was vorher schon Pflichtteil gefordert hat nur 1/4 ? - Was passiert dann mit dem übrigen 1/4 ? zugunsten des Staates oder kriegt das andere Kind dieses?

Und wie ist es wenn nur 1 Kind vorhanden ist, welches aber nach dem Tod beider Eltern alleinerbe wäre, welche aber schon vorher seinen Pflichtteil gefordert hat (also 1/4) - der kriegt dann von restvermögen statt alles 1/2 und die restlichen 1/2 gehen zu gunsten des Staates?
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Mr.Black
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#2

19.03.2009, 16:58

Beim sog. Berliner Testament kann die Forderung des Pflichtteils nicht ausgeschlossen werden.

Wenn in Deinem Fall Elternteil 2 stirbt erben beide Kinder wieder genau die Hälfte. Derjenige, der bereits beim Tod von Elternteil 1 sein Pflichtteil erhalten hat, würde dann insgesamt mehr erhalten. Um das zu verhindern wird in der Praxis oft eine sog. Pflichtteilstrafklausel ins Testament aufgenommen. Diese regelt dann z.B., dass für den Fall, dass ein Kind bereits bei Elternteil 1 seinen Pflichtteil erhalten hat, dieses Kund bei Elternteil 2 auch nur noch den Pflichtteil erhält.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Lola84
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#3

19.03.2009, 21:16

und wenn ein Kind nach dem Tod von Eltenteil 1 seinen Pflichtteil fordert, und also beim tod des 2.ten Elternteils auch nur seinen Pflichtteil kriegt... geht dann der rest auf das andere Kind über? oder was passiert damit?
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