Erst mal vielen Dank für die Antworten!
Was ist denn üblich, Gegner anschreiben oder Akteneinsicht beantragen?
einstweilige Verfügung
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Wir schreiben meist erst den Gegner an und bitten kurzfristig um Übersendung der Antragsschrift. Nach Fristablauf bzw. wenn Gegner sich weigert, beantragen wir Akteneinsicht. Das kostet halt wieder ein paar Euro.
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Danke!Xuka hat geschrieben:Wir schreiben meist erst den Gegner an und bitten kurzfristig um Übersendung der Antragsschrift. Nach Fristablauf bzw. wenn Gegner sich weigert, beantragen wir Akteneinsicht. Das kostet halt wieder ein paar Euro.