Kündigung in der Ausbildung

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Nutzymaus
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#11

27.03.2007, 15:48

Prüfung:

Erklären sie die Folgen einer Mündlichen Einigung:

Antwort:

Die ist ein Furz wert.

Volle Punktzahl natürlich :D
StineP

#12

27.03.2007, 15:49

Wenn sie klaut zum Beispiel...... Oder wenn sie schon 2 Abmahnungen hat und das jetzt die 3. wäre.

Wenn sie nicht zur Arbeit kommt, wenn sie ihre Verschwiegenheit bricht... Alles eben, wofür man sich im Arbeitsvertrag und aus moralischer Sicht nem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet!
StineP

#13

27.03.2007, 15:51

Nein, ich meinte nicht, dass das Wort mündlich nen Furz wert ist. Und auch nicht eine Einigung. Ne schriftliche Kündigung aber! SO
Puffelchen

#14

27.03.2007, 15:52

Boah ist ja heftig. Prügeln??? Mein Gott vielleicht sollte sie lieber nicht in einem Anwaltsbüro arbeiten, sondern lieber was mit den Händen machen????? wo sie sich austoben kann. Ne war nur Spaß, Aber wenn sie sie ne mündliche Kündigung unterschrieben hat, dann gibt es ja doch was schriftliches und mit der Unterschrift ist es empfangen, also gilt ab dort die Frist
StineP

#15

27.03.2007, 15:54

Hihi........... super Idee.... Vielleicht war das aber nicht ihre Schuld sondern die der anderen Azubine!?! DIe andern sind doch sowieso immer Schuld. *lach*
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Nutzymaus
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#16

27.03.2007, 15:55

Also ist die Kündigung noch großzügig, wenn sie ne Woche da bleiben darf.

@ Stine:

ich weiß, sollte auch nur übertrieben dargestellt werden zur Gleichung Mündlihc = Furz :P
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Nutzymaus
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#17

27.03.2007, 15:57

na ich glaube ja, dass die Kündigung unter den Umständen fristlos wäre:

Prügelei, Schwänzen, Lügen etc...

Naja sie war ja auch ned sondrelich oft in der Schule, soweit man 5 mal im Schuljahr (Bemerkung: 5 Stunden, nicht 5 Tage!) nicht als oft einschätzt!
StineP

#18

27.03.2007, 15:57

Naja, bei 2 Abmahnungen vorher ist das wirklich großzügig. Normalerweise wirste meist freigestellt.
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Nutzymaus
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#19

27.03.2007, 15:58

Ich werd morgen und Freitag auch "freigestellt" :D

okay, dann isses schon rechtens so.
StineP

#20

27.03.2007, 16:01

Naja, nach 2 Abmahnungen schon.....

Bei dir nennt man das Zwangsurlaub...... Freistellung wegen Kündigung ist nicht so nett wie deine freien Tage. *neidischbin*
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