Huhu zusammen,
erst einmal ein herzliches Hallo an alle! Ich bin auf der Suche nach Antworten hier gelandet und brauche dringend eure Hilfe!!!
Folgende Problemstellung:
Ich habe einen VB über 5.000 EUR. Die Schuldnerin vertreibt Kaffeemaschinen und Zubehör. Damit meine ich jetzt nicht so kleine Senseomaschinen, sondern richtig teure Maschinen. Wie um alles in der Welt bekomm ich die jetzt gepfändet??? Mittels Kombiauftrag mit dem Zusatz, dass ich auch die Ladeneinrichtung und ähnliches pfänden will??? Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet; auch was Formulierungen betrifft!!!
Vielen lieben Dank!!
Sonnige Grüße aus dem schönen NRW
Michaela
Pfändung von Kaffeemaschinen und Zubehör!! HÜLLFFFÄ!!!
Herzlich Michaela !
Erteile einen kombinierten Zwangsvollstreckungs-EV-Auftrag. Weise DICK UND FETT darauf hin, daß beauftragt wird, den Warenbestand des Schuldners, insbesondere Kaffeemaschinen, soweit zu pfänden, bis eine vollständige Deckung der Gläubigerforderung durch die Verwertung zu erwarten ist.
Der Behauptung eines erweiterten Eigentumsvorbehaltes durch den Schuldner wird bereits jetzt entgegengetreten und gebeten, den Schuldner einen solchen durch Vorlage geeigneter Dokumente und einer Bestätigung des Lieferanten, daß die gegenständliche(n) Rechnung(en) tatsächlich nicht beglichen sind und ein erweiterter Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wird, nachweisen zu lassen.
Oder ist eure Mandantschaft gar der Lieferant ?
Erteile einen kombinierten Zwangsvollstreckungs-EV-Auftrag. Weise DICK UND FETT darauf hin, daß beauftragt wird, den Warenbestand des Schuldners, insbesondere Kaffeemaschinen, soweit zu pfänden, bis eine vollständige Deckung der Gläubigerforderung durch die Verwertung zu erwarten ist.
Der Behauptung eines erweiterten Eigentumsvorbehaltes durch den Schuldner wird bereits jetzt entgegengetreten und gebeten, den Schuldner einen solchen durch Vorlage geeigneter Dokumente und einer Bestätigung des Lieferanten, daß die gegenständliche(n) Rechnung(en) tatsächlich nicht beglichen sind und ein erweiterter Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wird, nachweisen zu lassen.
Oder ist eure Mandantschaft gar der Lieferant ?
Hallo Andreas,
vielen lieben Dank für dein Willkommen und die schnelle Antwort!
Unsere Mandantschaft ist die betreuende Steuerberatungsgesellschaft, also nicht der Lieferant!
Ich werd mich dann gleich mal an den Kombiauftrag machen!
Mal schauen was das gibt!!!!
Winköööööööööö
Michaela
vielen lieben Dank für dein Willkommen und die schnelle Antwort!
Unsere Mandantschaft ist die betreuende Steuerberatungsgesellschaft, also nicht der Lieferant!
Ich werd mich dann gleich mal an den Kombiauftrag machen!
Mal schauen was das gibt!!!!
Winköööööööööö
Michaela
Naja, du hast ja oben geschrieben, es sei dringend
Also hab' ich einfach schnell geantwortet
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- happykitcat
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 688
- Registriert: 16.06.2005, 11:59
- Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
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Hi Manuela,
dann auch mal von mir an dieser Stelle ein herzliches .
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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Liebe Grüße aus Berlin
Katja
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
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Manuela,
von mir auch ein herzliches hier !
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Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
hab bei Katja abgeschrieben
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)