Anfechtung von Gerichtskostenrechnung

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Johannsen
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#11

25.03.2006, 15:59

Habe gerade keinen GKG-Kommentar zur Hand, meine aber, dass Erinnerungen unbefristet sind.
Ein Kommentar zu § 66 GKG
http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__66.html
sollte die Antwort liefern :D
Johannsen
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#12

27.03.2006, 09:29

Hartmann, KostG, 34. Auflage, Rdnr. 15 zu § 66:
"Die (Erst-)Beschwerde ist nicht an eine Form oder eine Frist gebunden, III 1. Sie wird durch die Bezahlung der Kosten nicht unzulässig, solange keine Verjährung eingetreten ist."
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