Zwischenprüfung - Probleme bei Abrechnung

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wifey
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#41

23.02.2009, 13:40

M@rius hat anscheinend gar keine Gebühren angesetzt, sondern wartet hier nur auf die Musterlösung.

Mädels, es kann doch nicht sein, dass Ihr hier die Arbeit macht, und er sich noch nicht mal bequemt ansatzweise etwas anderes als die Frage zu posten .... :sorry, das musste jetzt mal raus
Viele Grüße

ich
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Soenny
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#42

23.02.2009, 21:37

Das ist jetzt der Lösungsvorschlag von M@rius, jetzt könnt ihr ihm gerne weiterhelfen ;)

____________________


soo.... nunmehr die Kostenrechnung zur vorgenannten Aufgabe:
Ich habe die gesamten Aufgaben noch mit 16 % UST gerechnet, da dies sehr alte Aufgaben sind und die Vorgabe mit 16 % war!


zu 1.)
GW: EUR 9500,00 RVG-Tabelle: EUR 486,00

Geschäftsgebühr gem. 2300 RVG VV 1,8 EUR 874,80
Auslagen für Post- und Telekommunikation 7002 RVG EUR 20,00
Umsatzsteuer gem 7008 RVG 143,14
Gesamtsumme: EUR 1.037,97

zu 2.)

Verfahrensgebühr gem. 3100 VVRVG 1,3 EUR 501,80
Anrechnung der GEschäftsgebühr 2300 VV RVG 0,9 EUR 347,40
Auslagen für Post und Telekommunikation 7002 RVG EUR 20,00
Umsatzsteuer gem 7008 RVG EUR 139,07
Gesamtsumme: EUR 1.008,27

nunmehr weiß ich nicht ob das so stimmt. Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.

Danke
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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online
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#43

23.02.2009, 21:45

Das tut weh. (Hier wendet sich der Gast mit Grausen).
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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UschiR

#44

23.02.2009, 21:48

Marius ist doch für den Anfang gar nicht schlecht!

Deine Anrechnung ist allerdings falsch. Es wird die Hälfte maximal 0,75 angerechnet. Im übrigen bedeutet Anrechnung, dass sich dadurch die Verfahrensgebühr verringert.

Im übrigen hast du doch von einer streitigen Verhandlung und einer Beweisaufnahme geschrieben, dann ist doch auch eine Terminsgebühr angefallen.

So, jetzt probiers nochmal :wink:
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Pepples
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#45

23.02.2009, 21:53

:zustimm
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Jupp03/11

#46

23.02.2009, 21:55

online hat geschrieben:Das tut weh. (Hier wendet sich der Gast mit Grausen).
Die Antwort versteh ich nicht.
xwniax

#47

23.02.2009, 23:29

Ich bin mal gespannt auf die Ergebnisse in seiner Zwischenprüfung!
secret72

#48

24.02.2009, 08:48

Ich verstehe diese Zeile nicht:
GW: EUR 9500,00 RVG-Tabelle: EUR 486,00
Was bedeutet "RVG-Tabelle: EUR 486,00?"

Ansonsten stimme ich UschiR zu. Es war von einem Termin und Beweisaufnahme die Rede. Und die Anrechnung ist so leider auch nicht ganz korrekt.

Aber auf jeden Fall ist ein Lösungsansatz ersichtlich.

Ich drück die Daumen für die Zwischenprüfung.
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Smilie
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#49

24.02.2009, 09:28

EUR 486,00
ist die 1,0er Gebühr... wenn man keine Gebührentabelle hat, dann muss man die jeweiligen Gebühren daraus errechnen.

Sonst:
Gem. Vorbem. 3 Nr. 4 ist der max. Anrechungsbetrag 0,75 - egal wie hoch die Ausgangsgebühr ist

und natürlich gibts für die Vertetung im Termin auch noch die TG.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Daisymaus512
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#50

24.02.2009, 09:55

@M@rius: Den Betrag der Geschäftsgebühr hast Du richtig ausgerechnet, den Betrag der Verfahrengebühr allerdings nicht.
Die Terminsgebühr fehlt - in der Aufgabe steht doch, daß streitig verhandelt wurde.
Und die Anrechnungsvorschrift solltest Du noch einmal durchlesen!
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

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