Freistellung für die Abschlussprüfung!?

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Ekonex
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#11

20.02.2009, 11:47

das verstehe ich nicht das dies nur für Minderjährige gelten soll heir noch mal die vollständige Fassung aus meinem Vertrag:

§ 3 Pflichten des Ausbildenden

Nr. 11 Prüfung

Der Ausbilder verpflichtet sich, den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen und und Abschlussprüfung anzumelden, ihn für dei Teilnahme daran und den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen, die Prüfugsgebühr und etwaige Reisekosten zu zahlen sowie die Anmeldung ur Zwischenprüfung bei Auszubildenden unter 18 Jahren eine Kopie der ärzlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersung ge, 33 JugArbSchutzG beizufüge;
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Ekonex
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#12

20.02.2009, 11:51

ja ich weiß einfach Urlaub nehmen und Ruhe ist.ich dachte aber nachdem ich Überstunden geschoben habe, ich oft nicht zur Schule hingegangen bin sondern in die Kanzlei weil Not am Mann war...könnte mein chef ein wenig verständnis aufbringen

aber gut war wohl selber schuld :cry:
susannen aus s.

#13

20.02.2009, 11:55

Also, das Problem ist, dass dies ein Punkt ist, der mit in den Ausbildungsvertrag aufgenommen wird, der sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz ergibt. Das kannst du dort auch nachlesen, in genau diesem Wortlaut. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt aber nur für Jugendliche bis 18 Jahre!!! In der Regel ist es auch so, dass die Chefs daraus gar kein Theater machen und einen Tag vorher freistellen. Ich weiß aber auch von Azubis, die damit immer Probleme haben, zumindest, wenn sie zum Zeitpunkt der Prüfung schon über 18 sind, eben wegen dieser Argumentation. Ruf doch mal die für dich zuständige Kammer an und frag dort nach, warum dieser Punkt so mit in den Ausbildungsvertrag aufgenommen wurde.
susannen aus s.

#14

20.02.2009, 11:59

ja ich weiß einfach Urlaub nehmen und Ruhe ist.ich dachte aber nachdem ich Überstunden geschoben habe, ich oft nicht zur Schule hingegangen bin sondern in die Kanzlei weil Not am Mann war...könnte mein chef ein wenig verständnis aufbringen
Auweia, jetzt muss ich mich wieder schwer beherrschen, dass ich nicht ausfällig werde!!! So einer also! Gut, dann geh mal davon aus, dass er dir keinen Tag freiwillig mehr geben wird, als nötig! Wenn schon an der Stelle der Ausbildungsvertrag nicht eingehalten wird (Pflichten des Ausbilders: dafür Sorge zu tragen, dass die Berufsschule besucht wird ..., Überstunden ja, aber angemessen vergütet in Freizeit oder Geld...), dann geh mal davon aus, dass der andere Wortlaut auch nicht eingehalten wird!!! Hoffentlich hast du dir dadurch nicht in der Schule so viele Lücken eingehandelt, dass es noch eng wird!!! Dann musste das noch länger aushalten!
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Ekonex
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#15

20.02.2009, 12:04

@susannen aus s.

nein derüber brauchst dir keine sorgen zu machen, ich stehe in der berufschule so 1-2, das wird kein problem sein..........ja die lösung hier ist MAL WIEDER Zähne zusammen beißen und durch...
susannen aus s.

#16

20.02.2009, 12:16

Supi, dann bin ich ja beruhigt und bei den Zensuren wirst du bestimmt eine prima Prüfung machen. Viel Erfolg!
Ernie

#17

20.02.2009, 20:00

:senf

Die Freistellung von Prüflingen an Prüfungstagen ist - im Rahmen der Gesetze, insbesondere § 10 JArbSchG - Sache des Ausbildungsbetriebs.

Seitens der RA-Kammern wird aber stets angeregt, die Prüflinge für den Rest des Prüfungstags freizustellen, wenn die Prüfung länger als fünf Zeitstunden dauert.
baybee1987
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#18

22.02.2009, 13:58

Ich habe meine schriftliche Prüfung am 09. mai und dann die in Büko am 12.Mai an beiden Tagen sprich Samstag & den Dienstag habe ich von meinem Chef je einen Tag frei ... habe auch von meinem Chef die erlaubnis 3 Wochen vorher also die woche nach Ostern frei zu bekommen die mündliche prüfung findet bei uns zwischen dem 15. - und 20. JUni statt mal sehen wie das alles wird aber auch vor der mündlichen Prüfung werde ich einen Tag freigestellt :D
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