Ich werde meine Abschlussprüfung am Di.05.05.2009 am Mi.06.05.2009 und am Fr.08.05.2009 ablegen.
In meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ".....ihn (also mich) für die Teilnahme daran und für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen."
Das heißt für mich am Montag den 04.05.2009 bin ich freigestellt, für die Prüfungszeit auch!
Aber muss ich mir nun für den Do., den 07.05.2009 einen Urlaubstag nehmen und bin ich verpflichtet nach der Prüfung (also dann mittags) in der Kanzlei zu erscheinen.
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Ist das richtig so und wie wird denn dies bei euch gehandhabt
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
LG