Forderungsaufstellung

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Baffy
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#1

12.02.2009, 18:50

Halli-Hallo :pcwink

Ich hab da mal eine Frage und hoffe .... nein eigentlich weiß ich es .... nämlich, dass ihr mir ganz bestimmt weiterhelfen könnt :D

Also geht los: Ich bin derzeit für ein Detektei- und Inkassobüro tätig und nun darf ich Forderungsaufstellungen vornehmen. Im RA-Büro gibt es ja das tolle RA-Micro Programm, dass sehr hilfreich ist. Aber dort ist alles in Eigenarbeit und ohne wirkliche Hilfe zu erbringen. Nun bin ich mir nicht mehr ganz sicher.

Es geht um die Zinsberechnung. Also Zinsen gibts auf jeden Fall auf die Haupforderung, richtig? Und wenn ein Titel vorliegt auch auf die festgesetzten Kosten, ja?

Was ist mit Zinsen auf weitere Gebühren (Mahngebühren/Auslagen/EMA/GV etc)?

Vielen Dank schon mal im Voraus :wink:
lenox61
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#2

12.02.2009, 19:04

Ja im allgemeinen gibt es Zinsen auf die Hauptforderung, wenn sie im Titel tituliert sind sowie auf festgesetzte Kosten. Kommt aber auch schon mal vor, dass keine Zinsen, sondern nur eine Hauptforderung tituliert ist, z.B, wenn ein Vergleich geschlossen wurde.

Kosten des Mahnverfahrens sind ebenfalls verzinslich.

Mahngebühren, Auslagen, EMAS etc. sind nicht verzinslich.

Was mich schon wundert ist, wenn du in einem Inkassobüro arbeitest, dass ihr dort nicht mit entsprechenden Programmen arbeitet. Wenn nicht dort, wo dann?
Baffy
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#3

12.02.2009, 19:17

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Deine Frage ist berechtigt und das hab ich mich auch schon das ein und andere Mal gefragt. Aber ich bin schon so einiges gewöhnt - mein erstes RA-Büro in dem gearbeitet habe, da herrschte das Chaos pur. Nicht mal die Dinge, die man voraussetzen würde (Vergabe der Aktennummer; Führen von Akten im PC) waren vorhanden. Dort habe ich dann erstmal solch "Standardsache" organisiert. Deshalb bin ich auch nun in diesem neuen Büro nicht wirklich überrascht, dass dort fast noch nach "Steinzeitart" gearbeitet wird :lol:

Nochmals daaaaaaaaanke für deine Zeilen :D
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Pepples
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#4

12.02.2009, 19:36

Zinsen gibt es immer dann, wenn sie beantragt wurden und tituliert sind ...und auch nur dann. Eine automatische Verzinsung gibt es nicht. Also schau dir die Titel an, dann siehst du was in welcher Höhe zu verzinsen ist.
Die Kosten durch die Zwangsvollstreckung sind nicht zu verzinsen (es sei denn sie wegen zur Festsetzung angemeldet und die Verzinsung beantragt).
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#5

13.02.2009, 08:56

Mit dem Geld_her Programm (siehe Downloadbereich) kannst Du auch Deine Forderungsaufstellungen machen.

Ansonsten siehe "pepples".
Baffy
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#6

13.02.2009, 14:58

Vielen lieben Dank für eure Antworten und tollen Tipps :D
secret72

#7

13.02.2009, 15:06

Wenn Du die Vollstreckungskosten mal festsetzen läßt, DANN sind die auch verzinslich. ;)
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