1,2 TG trotz VU abrechnen?

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repfiffi
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#1

12.02.2009, 13:25

Hoi!

Wenn der RA einen ersten Termin bei Gericht wahrgenommen hatt und auch beide Parteien zugegen waren, im zweiten Termin der Beklagte nicht mehr erscheint und darauf ein VU als Endurteil ergeht, dann ist doch aber trotzdem eine 1,2 TG angefallen, oder?

Chef' verwirrt mich gerade und meint, dass hier nur eine 0,5 TG ggü. RSV abzurechnen geht, da Endurteil ein VU ist *hää, wirklich????* :oops:

Danke schon mal im Voraus für Eure Statements!

LG
ReNoJenny
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#2

12.02.2009, 13:27

hi,

Du hast schon Recht!
Da beide RAe schon im ersten Termin anwesend waren, fällt ja dafür schon die 1,2 TG an.
NEVER TOO OLD TO ROCK...
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lady_lydili
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#3

12.02.2009, 13:29

:zustimm

die 1,2 fällt an, da ja der erste termin ganz normal stattgefunden hat.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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repfiffi
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#4

12.02.2009, 13:36

:thx euch! is' schon manchmal verzwickt, wenn der Chef seine eigenen vollen Gebühren nicht abrechnen will *lol* ;)
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
ClaireFraser

#5

12.02.2009, 13:59

is' schon manchmal verzwickt, wenn der Chef seine eigenen vollen Gebühren nicht abrechnen will
Kenn ich auch. Ich habe nur gelernt, wenn der Chef partout drauf besteht und evtl. dann das Toben anfängt, ihm die falsche Rechnung zu erstellen und nicht weiter auf meiner (richtigen) Version zu beharren (also, das war bei meinem ehem. Chef so, mein jetziger glaubt mir... :mrgreen: )
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NORTHERN DINO
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#6

12.02.2009, 15:41

Und wir haben auch keine Schwierigkeiten damit, prompt falsch festzusetzen. Wer nicht will, der hat schon... :P :mrgreen:
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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