Abrechnung....

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Benutzeravatar
Kayusha
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 289
Registriert: 11.07.2008, 12:44
Wohnort: Berlin

#11

04.02.2009, 13:44

Die Hebegebühr für die Auszahlung der rückgezahlten Beiträge an den Mandanten.
Wir haben den Betrag für ihn entgegengenommen und überweisen weiter an unseren Mandanten.
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
gkutes

#12

04.02.2009, 13:47

StineP hat geschrieben:Jepp.

Dann abrechnen wie Smilie.

Darf ich bitte trotzdem noch mal wissen, wieso du ne Hebegebühr ansetzt??
siehe #6 bei @ StineP
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#13

04.02.2009, 13:48

okay - dann kannst du die Hebegebühr für den weitergeleiteten Betrag abrechnen.

Mal ne Frage dazu.. macht Ihr anderen das auch so.. ich mein Hebegebühr bei JEDER Zahlung?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
gkutes

#14

04.02.2009, 13:54

ich habe nur einmal eine Hebegebühr abgerechnet :) da hatten wir mal über nen längeren zeitraum einen größeren Betrag aufm Anderkonto geparkt.
ansonsten machen wir das nie.
StineP

#15

04.02.2009, 13:55

NEIN

... nur bei riiiiiiiiiiiiiiiichtig riesen Beträgen.

Chef findet das albern. Zumal die Mandanten dann ne Erklärung wollen und wenn man denen das sagt, dann fordern sie Zahlung künftig an sich und dann erfahren wir niemals, ob und wann unsere Kosten gezahlt wurden und können laufende Sachen weniger leicht bearbeiten - sprich: jedes Mal vor MB sind wir gezwungen, den Mandanten anzurufen/anzuschreiben etc.
Benutzeravatar
Tinsche1084
Forenfachkraft
Beiträge: 132
Registriert: 20.11.2007, 11:02
Wohnort: Mein Herz schlägt für das Siegerland

#16

04.02.2009, 13:58

Smilie hat geschrieben:Mal ne Frage dazu.. macht Ihr anderen das auch so.. ich mein Hebegebühr bei JEDER Zahlung?
Jep wir nehmen bei jeder Zahlung die Hebe!
Bild
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3579
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#17

04.02.2009, 14:02

Wir haben das auch nur einmal gemacht, bei einer großen Zahlung, da war das allerdings auch mit dem Mandanten vorher besprochen.

Ansonsten
Chef findet das albern. Zumal die Mandanten dann ne Erklärung wollen und wenn man denen das sagt, dann fordern sie Zahlung künftig an sich und dann erfahren wir niemals, ob und wann unsere Kosten gezahlt wurden und können laufende Sachen weniger leicht bearbeiten - sprich: jedes Mal vor MB sind wir gezwungen, den Mandanten anzurufen/anzuschreiben etc.
ClaireFraser

#18

04.02.2009, 14:08

Wir machen das auch nicht regelmäßig, lohnt sich bei Kleinbeträgen auch nicht wirklich. Chef vergisst meistens die Hebegebühr, und dann ist es auch genau wie bei StineP:
Chef findet das albern.
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#19

04.02.2009, 14:47

supi - dann bin ich ja beruhigt - wir machen das nämlich auch nur gaaaaaanz selten mal.. und dann auch nicht mit Kleckerbeträgen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Kayusha
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 289
Registriert: 11.07.2008, 12:44
Wohnort: Berlin

#20

05.02.2009, 09:56

Ich nochmal...beim Ausrechnen der gerichtlichen Gebühren, bei einem

GW von 113,54€ und
0,5 VG (für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid) kommt nach der Anrechnung der GG ein Betrag von 6,25 € raus.
20 % PET 1,25 €
Zwischensumme netto 7,50 €
USt 19 % 1,43
zu zahlender Betrag 8,93 €

Gilt hier auch die 10 € Mindestgebühr?
Komm hier grad überhaupt nicht weiter...
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
Antworten