Die Hebegebühr für die Auszahlung der rückgezahlten Beiträge an den Mandanten.
Wir haben den Betrag für ihn entgegengenommen und überweisen weiter an unseren Mandanten.
Abrechnung....
siehe #6 bei @ StinePStineP hat geschrieben:Jepp.
Dann abrechnen wie Smilie.
Darf ich bitte trotzdem noch mal wissen, wieso du ne Hebegebühr ansetzt??
okay - dann kannst du die Hebegebühr für den weitergeleiteten Betrag abrechnen.
Mal ne Frage dazu.. macht Ihr anderen das auch so.. ich mein Hebegebühr bei JEDER Zahlung?
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Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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ich habe nur einmal eine Hebegebühr abgerechnet
da hatten wir mal über nen längeren zeitraum einen größeren Betrag aufm Anderkonto geparkt.
ansonsten machen wir das nie.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
ansonsten machen wir das nie.
NEIN
... nur bei riiiiiiiiiiiiiiiichtig riesen Beträgen.
Chef findet das albern. Zumal die Mandanten dann ne Erklärung wollen und wenn man denen das sagt, dann fordern sie Zahlung künftig an sich und dann erfahren wir niemals, ob und wann unsere Kosten gezahlt wurden und können laufende Sachen weniger leicht bearbeiten - sprich: jedes Mal vor MB sind wir gezwungen, den Mandanten anzurufen/anzuschreiben etc.
... nur bei riiiiiiiiiiiiiiiichtig riesen Beträgen.
Chef findet das albern. Zumal die Mandanten dann ne Erklärung wollen und wenn man denen das sagt, dann fordern sie Zahlung künftig an sich und dann erfahren wir niemals, ob und wann unsere Kosten gezahlt wurden und können laufende Sachen weniger leicht bearbeiten - sprich: jedes Mal vor MB sind wir gezwungen, den Mandanten anzurufen/anzuschreiben etc.
- Tinsche1084
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- Registriert: 20.11.2007, 11:02
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Jep wir nehmen bei jeder Zahlung die Hebe!Smilie hat geschrieben:Mal ne Frage dazu.. macht Ihr anderen das auch so.. ich mein Hebegebühr bei JEDER Zahlung?
![Bild](http://lb1m.lilypie.com/fEH9p1.png)
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wir haben das auch nur einmal gemacht, bei einer großen Zahlung, da war das allerdings auch mit dem Mandanten vorher besprochen.
Ansonsten
Ansonsten
Chef findet das albern. Zumal die Mandanten dann ne Erklärung wollen und wenn man denen das sagt, dann fordern sie Zahlung künftig an sich und dann erfahren wir niemals, ob und wann unsere Kosten gezahlt wurden und können laufende Sachen weniger leicht bearbeiten - sprich: jedes Mal vor MB sind wir gezwungen, den Mandanten anzurufen/anzuschreiben etc.
Wir machen das auch nicht regelmäßig, lohnt sich bei Kleinbeträgen auch nicht wirklich. Chef vergisst meistens die Hebegebühr, und dann ist es auch genau wie bei StineP:
Chef findet das albern.
supi - dann bin ich ja beruhigt - wir machen das nämlich auch nur gaaaaaanz selten mal.. und dann auch nicht mit Kleckerbeträgen.
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Ich nochmal...beim Ausrechnen der gerichtlichen Gebühren, bei einem
GW von 113,54€ und
0,5 VG (für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid) kommt nach der Anrechnung der GG ein Betrag von 6,25 € raus.
20 % PET 1,25 €
Zwischensumme netto 7,50 €
USt 19 % 1,43
zu zahlender Betrag 8,93 €
Gilt hier auch die 10 € Mindestgebühr?
Komm hier grad überhaupt nicht weiter...
GW von 113,54€ und
0,5 VG (für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid) kommt nach der Anrechnung der GG ein Betrag von 6,25 € raus.
20 % PET 1,25 €
Zwischensumme netto 7,50 €
USt 19 % 1,43
zu zahlender Betrag 8,93 €
Gilt hier auch die 10 € Mindestgebühr?
Komm hier grad überhaupt nicht weiter...
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....